Deutsch-russisch-chinesisches Juristenteam aus Göttingen erreicht Spitzenplatzierung in internationalem Wettbewerb im Investitionsrecht
Muss ein Land mehrere Millionen Dollar Schadensersatz an einen vor Ort investierten ausländischen Getränkekonzern zahlen, wenn es aus Gesundheitsgründen einheitliche neutrale Verpackungen für Bier fordert und damit den Konzern hindert, sein nach besonderer Rezeptur gebrautes, allseits geschätztes Bier in den beliebten 0,8 Literflaschen zu verkaufen? Um diese Frage stritten in einem internationalen Wettbewerb für junge Juristinnen und Juristen in der Endausscheidung in Frankfurt mehr als 70 Teams aus der ganzen Welt.
Als einziges Team aus Deutschland erreichte das Team der Universität Göttingen einen hervorragenden 13. Platz. Das vom Institut für Völkerrecht und Europarecht unter Leitung von Prof. Stoll betreute Göttinger Team ist selbst ein Beispiel für Internationalisierung: Neben Jan Henrik Hinselmann, der eine Auszeichnung für seine mündliche Leistung erhielt, trat Anna Kozyakova für das Team auf, die zugleich die Gesamtleitung innehatte und nach dem Studium an der Partneruniversität Kaliningrad nun in Göttingen promoviert. Für die mehrfach ausgezeichneten schriftlichen Wettbewerbsbeiträge zeichneten daneben Aleksey Petrenko und Sergey Tymma aus Kaliningrad und aus China YIN Bing (Shandong University for Policial Science and Law) und XU Jia (Wuhan University) verantwortlich.
Moot Courts – Wettbewerbe zwischen Jurastudierenden, bei denen ein fiktiver Fall in einer Gerichtsverhandlung nachgespielt wird – sind besonders in den USA üblich und erfreuen sich zunehmend größerer Beliebtheit auch in Europa. Neben den lange eingeführten Philipp C. Jessup International Law Moot Court, der ebenfalls vom Institut für Völkerrecht und Europarecht betreut wird, ist gerade ein weiteres Team an der Juristischen Fakultät gegründet worden, dass sich an dem Villem C. Vis Moot Court für internationales Handelsrecht beteiligen will. Daneben gibt es an der Juristischen Fakultät zahlreichen Initiativen für Moot Courts im deutschen Recht.
Der FDI-Moot Court ist nach „Foreign Direct Investment“ bezeichnet und hat das internationale Investitionsrecht zum Gegenstand. Im Kern regelt das internationale Investitionsschutzrecht den Schutz ausländischer Investitionen vor Enteignung und unfairer Behandlung. Es sieht außerdem vor, dass geschädigte Investoren in einem internationalen Schiedsgericht von dem betreffenden Gaststaat Schadensersatz verlangen können. Das „Verbot des Verkaufs einer Bierspezialität in besonders großen Flaschen ist dabei natürlich rein fiktiv“ führte Stoll aus. „Der Fall liegt allerdings sehr nahe an der Realität, weil im Augenblick eine Reihe von Streitigkeiten gegen Australien geführt werden, in denen es um das 'Plain Packaging' geht, wonach aus gesundheitspolitischen Gründen Zigaretten nur noch in einheitlichen Packungen ohne Logos und Markenzeichen verkauft werden dürfen.“
Der FDI-Moot Court wird vom Center for International Legal Studies der Universität Salzburg, der Suffolk University Law School, Boston, Massachusetts, von der Pepperdine University Law School, Malibu, Kalifornien, der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. Frankfurt und dem King’s College in London ausgerichtet. In der Endausscheidung in Frankfurt waren u. a. Teams der Harvard University und der New York University, die Georgetown University, Teams von Universitäten in Prag, Budapest, Kiew, Novosibirsk, St. Petersburg, Belgrad, Bukarest, Warschau und mehrere Universitäten aus ganz Europa, Lateinamerika und Asien dabei.