An- und Abmeldefristen


Prüfungs- bzw. Abgabetermine sind im digitalen Vorlesungsverzeichnis und im FlexNow dokumentiert. Bestimmungen zu den entsprechenden An- und Abmeldefristen finden sich in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität (§ 10b) sowie in einigen studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen. In den Studiengängen, Teilstudiengängen und sonstigen Studienangeboten der Theologischen Fakultät sind dabei die folgenden Regelungen zu beachten:

Klausuren (inkl. der Prüfungsform „Klausur und mündliche Prüfung“)

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin; eine Abmeldung ist bis zu 24 Stunden vor dem Klausurtermin möglich.

Beispiel:
• Klausurtermin: 24.07. um 10:15 Uhr
• Ende der Anmeldefrist: 17.07. um 23:59 Uhr
• Ende der Abmeldefrist: 23.07. um 10:15 Uhr

Mündliche Prüfungen

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin; eine Abmeldung ist nur innerhalb des Anmeldezeitraums möglich.

Beispiel:
• Prüfungstermin: 24.07.
• Ende der An- und Abmeldefrist: 17.07. um 23:59 Uhr

Hausarbeiten (Seminararbeiten, Praktikumsberichte, Essays, Portfolios usw.)

Die Anmeldung kann in der Regel bis zum spätestmöglichen Abgabetermin erfolgen; eine Abmeldung ist nur innerhalb des Anmeldezeitraums möglich.

Beispiel:
• spätestmöglicher Abgabetermin: 15.11.
• Ende der An- und Abmeldefrist: 15.11. um 23:59 Uhr

Davon abweichende Bestimmungen gelten für 4-Wochen-Arbeiten und 2-Wochen-Arbeiten im Studiengang Magister Theologiae.

Eine Abmeldung nach bereits erfolgter Abgabe einer Hausarbeit ist in jedem Fall ausgeschlossen (d.h. auch dann, wenn die Abmeldefrist noch nicht abgelaufen ist).

Krankheitsbedingte Fristverlängerungen und Abmeldungen

Im Falle einer Erkrankung erfolgt nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums bzw. eine nachträgliche Abmeldung. Bitte reichen Sie das Attest direkt beim Prüfungsamt (Frau Barton) unter Nennung des betreffenden (Teil-)Moduls ein.