In publica commoda

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen. In diesem Zusammenhang muss für den Arbeitsplatz der schwangeren Person eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

  • Nach Meldung der Schwangerschaft in der Personalabteilung erhalten Sie als vorgesetzte Person den Bogen für die Gefährdungsbeurteilung und Informationen zum weiteren Vorgehen. Für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung stellt die Universität Göttingen Dokumente auf einem SHAREPOINT der Stabsstelle Sicherheit und Umweltschutz zur Verfügung.
  • Bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung können Sie sich an den Betriebsärztlichen Dienst oder die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten der eigenen Einrichtung/Fakultät wenden. Zu den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung, den damit verbundenen Schutzmaßnahmen und den Anpassungen der Arbeitsbedingungen (s. a. Laborassistenz) muss der*dem Mitarbeiter*in ein Gespräch angeboten werden.