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Mitteilung der Schwangerschaft

Eine schwangere Person entscheidet selbst, wann sie ihre*n Vorgesetzte*n über ihre Schwangerschaft informiert. Diese Information ist streng vertraulich zu behandeln und darf nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Wenn Sie über die Schwangerschaft informiert werden, weisen Sie Ihre*n Mitarbeiter*in darauf hin, dass sie die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin der Personalabteilung mitteilen muss. Die Kosten für ein ärztliches Zeugnis muss aus Ihrer Einrichtung gezahlt werden.

Infokasten: Handlungsempfehlungen

  • Signalisieren Sie Ihre Gesprächsbereitschaft und Unterstützung, wenn Ihr*e Mitarbeiter*in Ihnen die Schwangerschaft mitteilt und begegnen Sie der neuen Lebenssituation mit Wertschätzung, indem Sie z.B. gratulieren. Oft brauchen gerade junge Eltern in dieser Phase das Gefühl, dass ihre Elternschaft mit all ihren Veränderungen auch von Vorgesetzten willkommen ist.
  • Vereinbaren Sie ein Gespräch zur Planung der Mutterschutz- und ggf. Elternzeit. Viele Schwangere wollen ihre Projekte weiterführen und sehen die gesundheitlichen Risiken, z.B. von Laborarbeiten nicht. Unterstützen Sie die Haltung, dass die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes jetzt höchste Priorität hat. Organisieren Sie wenn möglich Helfer*innen für potentiell gefährliche Arbeiten, die dringend gemacht werden müssen (s. Laborassistenz).
  • Denken Sie frühzeitig über die Übergabe laufender Arbeitsaufgaben sowie eine Vertretungsregelung nach. Binden Sie dabei Ihr Team aktiv mit ein. Oft haben Mitarbeiter*innen gute Ideen für die weitere Arbeitsverteilung und -gestaltung. Solche gemeinsamen Planungsgespräche helfen auch, wenn Mitarbeiter*innen unvorhergesehen ausfallen sowie bei Urlaubsphasen.