Über den Link "Prüfungsberrechtigte ABG" auf der Seite des Prüfungsamts zu unseren Studiengang (rechts in der Menüleiste) sind alle Personen aufgelistet, die bereits zur Prüfung von Abschlussarbeiten im ABG-Master zugelassen sind.


Darüber hinaus ist es möglich eine Prüfung durch externe Personen zu beantragen. Wenn du also einen guten Draht zu einer promovierten Person hast, lohnt es sich dort zu fragen.


Es bietet sich auch an, über die Personen-Liste des SOFI zu schauen, ob jemand hier an einem passenden Schwerpunkt arbeitet.

In Bezug auf Betreuung durch kooperierende Institute gibt es unterschiedliche Handhabungen. Eine Betreuung in der BWL oder in Jura ist nicht möglich. Über die Professur von Susan Seeber können einige wenige ABG-Prüfungen betreut werden, wenn bereits die Module der Wirtschaftspädagogik abgeschlossen sind. Hier, sowie mit den anderen Instituten, lohnt es sich, sich frühzeitig bei den Dozierenden zu melden, die für dich in Frage kommen.


Von Masterarbeiten, die in enger Kooperation mit einem Unternehmen, in dem man ein Praktikum absolviert, durchgeführt und/oder von Personen aus diesem Unternehmen betreut werden sollen, raten wir ab. Erfahrungsgemäß gibt es Unterschiede zwischen den Erkenntnisinteressen der betrieblichen Praktiker*innen und den für eine Masterarbeit geeigneten wissenschaftlichen Fragestellungen. Da die Bewertung grundsätzlich nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgt, ergibt sich ein Spannungsverhältnis, das zu Lasten von Studierenden gehen kann.





Die Vorlesung B.WIWI-WIP.0001:Einführung in die Wirtschaftspädagogik ist Voraussetzung um die weiteren Module der Wirtschaftspädagogik belegen zu können.