PD Dr. Hendrik Munsonius
WS 2026/27: Seminar zum kirchlichen Verfassungsrecht
Kirchliches Verfassungsrecht am Beispiel der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
Fachbereich Evangeliche Theologie, Philipps-Universität Marburg
Das Kirchenrecht ist die verbindliche Ordnung des kirchlichen Handelns, wie sie von der Kirche selbst hervorgebracht wird. Das grundlegende Dokument dieser Ordnung ist die Kirchenverfassung. In ihr treffen ekklesiologische/kirchentheoretische Vorstellungen und rechtliche Ordnung aufeinander. Ihre Themen sind u.a.: Gemeinde, Pfarramt, Kirchenkreis, Landeskirche, Kirchenleitung und Partizipation. Mit dem Ende des Landesherrlichen Kirchenregiments 1918/19 standen die Landeskirchen vor der Herausforderung sich selbst eine Verfassung (Grundordnung) zu geben. Die kirchliche Verfassungsentwicklung bis zur Gegenwart kann in drei Phasen eingeteilt werden: die erste Verfassungsgebung in den 1923er Jahren, Neuordnungen nach 1945 und Reformbestrebungen im späten 20. und frühen 21. Jahrhundert. Diese Entwicklung soll am Beispiel der Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck erarbeitet und der aktuell entstehende Entwurf einer neuen Grundordnung diskutiert werden.
Sommersemester 2026: Kolloquium "Klassiker lesen"
Niklas Luhmann, Legitimation durch Verfahren
„Legitimation durch Verfahren“ ist zumindest ein geläufiges Schlagwort im Diskurs über das Recht geworden. Eigentlich jedoch bezeichnet es mit dem gleichnamigen Buch von Niklas Luhmann aus dem Jahr 1969 einen soziologischen Klassiker, der dem juristischen Blick neue Einsichten ermöglicht. Im Kolloquium werden wir das Buch abschnittsweise lesen und ge-meinsam diskutieren. Bis zur ersten Sitzung ist keine Vorbereitung erforderlich. Die weitere Teilnahme am Kolloquium ist nur dann sinnvoll, wenn jeweils vorher die geplanten Abschnitte des Buches gründlich gelesen werden.
Im Rahmen der Veranstaltung kann eine vorbereitende Studienleistung nach § 9 Abs. 1 lit. c SchwPrO erbracht werden. Dazu gehören eine schriftliche Ausarbeitung und eine Präsentation/Moderation im Rahmen des Kolloquiums. Wer daran Interesse hat, teilt dies bitte möglichst bald, spätestens bis zum 17.4.2026 per E-Mail an hendrik.munsonius@jura-uni-goettingen.de mit.
dienstags, 16-18 Uhr (14-tägig)
Axel Freiherrr von Campenhausen (1934-2025)
Am 12. August 2025 verstarb mein Doktorvater Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Axel Freiherr von Campenhausen, im Alter von 91 Jahren. Er war zuletzt Präsident der Klosterkammer Hannover, Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Ev. Kirche in Deutschland mit Sitz in Göttingen. Eine Fülle von Ehrenämtern in Staat und Kirche kam hinzu. Seine wissenschaftliche Tätigkeit galt insbesondere dem Staatskirchenrecht, evangelischen Kirchenrecht, Stiftungsrecht und Schulrecht. Mit einer Fülle von Publikationen und Beiträgen hat er die Debatten in der Bundesrepublik nachhaltig geprägt.
- Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen
- Klosterkammer Hannover
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
- Hans Michael Heinig/Hendrik Munsonius: Axel v. Campenhausen (1934-2025), ZevKR 75 (2025), 1-3