Masterarbeit im MSc Geographie: Ressourcenanalyse und -management
Mit der Masterarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie in der Lage sind, ein Thema innerhalb einer bestimmten Zeit unter Verwendung der erlernten Kenntnisse und Methoden auf Masterniveau wissenschaftlich zu bearbeiten.
Welches sind die Voraussetzungen (z.B. Anzahl erworbener Credits) für die Zulassung zur Masterarbeit?
Das ist in der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs im dortigen Paragraphen zur Zulassung zur Masteraarbeit beschrieben.
Wie und wo muss die Masterarbeit anmelden?
Sie melden die Bachelorarbeit beim Prüfungsamt der math.-nat. Fakultäten an unter Verwendung des HIER verlinkten Antragsformulars.
Weitere Infos erhalten Sie HIER.
Für detaillierte Fragen zum Anmeldeprozess wenden Sie sich bitte an Frau Kirst im Prüfungsamt.
Wie und wo muss die Arbeit eingereicht werden?
Sie reichen die Masterarbeit beim Prüfungsamt der math.-nat. Fakultäten ein, indem Sie die Arbeit in FlexNow über die dortige entsprechende Upload-Funktion hochladen. Weitere Fragen zu diesem Thema richten Sie am besten direkt an Frau Kirst im Prüfungsamt. Siehe auch die weriteren Infos HIER.
Wer kann Erst-/Zweitbetreuer*in sein?
Erst- und Zweitbetreuende/-gutachtende müssen mindestens einen Dr.-Titel haben (promoviert sein).
Erstbetreuer*in/Erstgutachter*in einer Masterarbeit in Geographie müssen eine Lehrperson des Geographischen Instituts sein. Der*die Zweitgutachter*in darf extern sein. (Stand Prüfungskomm. 01/2026)
Im Einzelfall kann die Zweitbegutachtung nach einem formlosen Antrag von einer Person mit Masterabschluss (od. Dipolom, Magister) vorgenommen werden.
Bzgl. externer Gutachtenden siehe auch den nächsten Abschnitt.
Was muss ich tun, wenn eine externe Person Betreuer*in / Gutachter*in der Arbeit sein soll? Und wer gilt als extern?
Dafür wird neben dem Formblatt der Fakultät (Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit; ist HIER verlinkt) ein weiterer formloser Antrag mit einer kurzen Begründung durch die Studierenden gestellt und vom/von der 1. Gutachter*in abgezeichnet. Damit soll die Eignung der externen Gutachter*innen sichergestellt werden.
Als extern gilt, wer nicht dem Geographischen Institut angehört.
Externe Gutachter*innen dürfen nur Zweitgutachter*innen sein.
(Stand Prüfungskomm. 01/2026)
Wo erhalte ich eine Vorlage für die Eidesstattliche Erklärung, die die Abschlussarbeit enthalten muss?
Sie können sich die Eidesstattliche Erklärung selbst aus FlexNow abrufen un diese verwenden.
Ich nehme im Rahmen meiner Masterarbeit im Gelände Datenerhebungen vor. Gibt es für die entstehenden Unkosten eine Möglichkeit der finanziellen Bezuschussung?
Es gibt eine aus StudienQualitätsMitteln (SQM) finanzierte Maßnahme, über die eine Bezuschussung für geländebezogener Abschlussarbeiten möglich ist.
Nähere Infos zu den Konditionen und dem Prozedere für die Bezuschussung finden Sie HIER.
Die Maßnahme ist zeitlich befristet. Näheres zur Laufzeit erfahren Sie auf oben verlinkter Webseite. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung.
Beachten Sie ferner den Hinweis zum MSc International Fund der Fakultät, der auf der Studiengangshomepage verlinkt ist.
Muss ich noch zwingend immatrikuliert sein, wenn ich die Arbeit im Prüfungsamt einreiche?
Ja, Sie müssen mindestens bis einschließlich des Tages, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung in dem Studiengang erbringen, in diesen auch eingeschrieben sein. Ist die Abschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung in diesem Studiengang, müssen Sie bis inkl. des Abgabetages immatrikuliert sein. Detailfragen sowie weitere Fragen zum Themenfeld "Abschlussarbeit - Abschlusszeugnis - Exmatrikulation" richten Sie bitte an das Prüfungsamt.