Juristische Fakultät · Georg-August-Universität Göttingen
Wir bieten neun Schwerpunktbereiche an, die eine individuelle fachliche Profilbildung im Studium ermöglichen und
ausgewählte Themen aus Wissenschaft, Praxis und Rechtspolitik vertiefen.
Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der Pflichtfächer und der Spezialisierung im gewählten Schwerpunktbereich.
Die Schwerpunktbereichsprüfung macht einen Anteil von 30% an der Gesamtnote der ersten Prüfung aus und wird studienbegleitend abgenommen, es findet also keine Blockprüfung am Ende des Schwerpunktbereichsstudiums statt.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich auf den von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung mit zwei Prüfungsgesprächen, die als erste Prüfungsleistung abzulegen ist und einer Studienarbeit und deren Verteidigung im Rahmen eines Seminars.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt pro Prüfling und Prüfungsgespräch 12 Minuten. Der Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung erstreckt sich auf den Veranstaltungsstoff von fünf zuvor besuchten und benannten Lehrveranstaltungen aus dem gewählten Schwerpunktbereich.
Die Studienarbeit umfasst die schriftliche Ausarbeitung eines rechtswissenschaftlichen Themas aus Ihrem gewählten Schwerpunktbereich mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen und einem Umfang von 30 Seiten und anschließendem Vortrag und Verteidigung im Rahmen eines Seminars.
Mit der Anmeldung zur mündlichen Prüfung als erste Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich legen Sie Ihren Schwerpunktbereich verbindlich fest (kein vorgeschaltetes Zulassungsverfahren). Die Prüfungsphase erstreckt sich über die letzten drei Vorlesungswochen des jeweiligen Semesters. Die Anmeldefrist für die mündlichen Prüfungen im Wintersemester läuft vom 01.08.-15.08, für das Sommersemester vom 01.03.-15.03.. Dazu ist zwingend die Anmeldung über Flexnow und der Einreichung eines Online-Formulars zur Angabe der besuchten Vorlesungen (Formular →) notwendig.
Die Anmeldung zur Studienarbeit ist erst nach Erbringung der mündlichen Prüfung möglich. Hierzu ist die Teilnahme an den jeweiligen Seminarvorbesprechungen erforderlich, die in der zweiten und dritten Woche vor Vorlesungsende für das darauffolgende Semester stattfinden. Die Seminarangebote und Vorbesprechungstermine werden im Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben (Vorlesungsverzeichnis →). Die Anmeldung erfolgt über den Lehrstuhl, der das gewünschte Seminar veranstaltet und nach Platzzusage ab Beginn der vorlesungsfreien Zeit über Flexnow.
Der Schwerpunktbereich 1 hat die historischen, philosophischen und
methodischen Grundlagen aller Gebiete des Rechts zum Gegenstand.
Das Recht ist von den vielfältigsten politischen, sozialen, kulturellen, historischen und
philosophischen Einflüssen geprägt und prägt seinerseits wie nur wenige andere
Institutionen nahezu alle Bereiche des menschlichen Lebens. Ein vertieftes
Verständnis des Rechts erfordert daher neben dem anwendungsbezogenen Studium
der dogmatischen Fächer eine eingehende Beschäftigung mit diesen Bezügen und
damit den Grundlagen des Rechts. Das Ziel des Rechtsstudiums ist somit nicht nur
der Erwerb positiven Norm- und Applikationswissens, sondern auch die Fähigkeit,
dieses Wissen kritisch reflektieren zu können.
In diesem Sinne wendet sich der Schwerpunktbereich an Studierende, die an einem
wissenschaftlich vertieften Verständnis des Rechts interessiert sind, das zu
herausgehobenen und verantwortungsvollen beruflichen Positionen befähigt, die in
besonderem Maße reflektierendes und strategisches Denken erfordern. Das
Lehrprogramm ermöglicht ein den eigenen Interessen und Neigungen der
Studierenden offenes, nicht durch Massenveranstaltungen geprägtes
Vertiefungsstudium.
Erklärtes Ziel des Schwerpunktbereichs ist es, die Fundamente für eine breite Ausbildung im Wirtschaftsrecht zu legen, die in den jeweiligen Wahlbereichen individuell akzentuiert werden können. Wirtschaftsrecht deckt eine breite Palette vielfältigster Probleme einer marktwirtschaftlich verfassten Gesellschaft ab, von Fragen der
jeweiligen Rechtsformen (AG, GmbH etc.), deren Finanzierung über solche der Regulierung in verschiedenen Märkten (Börse, Kapitalmärkte, Banken- und
Versicherungen, Kartellrecht) bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht hin ab.
Aus diesem Grund werden die klassisch wirtschaftsrechtlichen Gebiete des Gesellschaftsrechts
mit dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht verbunden. Denn die
praktische Erfahrung lehrt, dass privates Wirtschaftsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht
selbst bei Spezialisten Kenntnisse in den benachbarten Disziplinen
erfordern, so dass gemeinsame Wurzeln vorhanden sind. In den jeweiligen Wahlbereichen können dann die individuellen Neigungen vertieft werden, sei es im klassischen Wirtschaftsrecht (zivilrechtlicher Wahlbereich), sei es im Arbeitsrecht oder im
Öffentlichen Wirtschaftsrecht, das durch die notwendigen Bezüge zum Umweltrecht
ergänzt wird. Weitere Veranstaltungen, etwa im Insolvenzrecht, ergänzen das
äußerst vielfältige Angebot.
Der Schwerpunktbereich dient der Vertiefung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des
Zivilverfahrensrechts und bereitet daher in besonderem Maße auf die
spätere berufliche Tätigkeit im Bereich des – nationalen wie europäischen - Zivilrechts vor. Er ist daher für alle Studierenden geeignet, die am Zivilrecht, am
Zivilverfahrensrecht oder am internationalen Privat- und Verfahrensrecht interessiert sind. Im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs besteht die
deutschlandweit einzigartige Möglichkeit einer Vertiefung im Familien- und Erbrecht und /oder in der Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung.
Das deutsche Recht bildet den Kern des Schwerpunktbereichs. Darüber hinaus
berücksichtigt er die gestiegene Bedeutung der Rechtsberatung und -gestaltung sowie der
außergerichtlichen Parteivertretung und Konfliktvermeidung im anwaltlichen
Berufsfeld. Auch das deutsche Zivil- und Zivilverfahrensrecht gerät immer stärker unter den
Einfluss des europäischen und internationalen Rechts. Deshalb werden sowohl das sich
herausbildende europäische Zivil- und Zivilverfahrensrecht als auch rechtsvergleichend
die Entwicklungen im Ausland mit einbezogen.
Medien- und Kommunikationsrecht ist ein fächerübergreifender
Schwerpunktbereich, der der zunehmenden Bedeutung der Informations- und
Mediengesellschaft einerseits, der Konvergenz der Medien (Rundfunk und
Fernsehen, Internet, Handy/Telekommunikation) andererseits Rechnung trägt. Der
Schwerpunktbereich ist bewusst zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht
angesiedelt, da ein hier tätiger Jurist in der Regel zumindest Grundkenntnisse in
einem Bereich und vertiefte Kenntnisse in dem jeweiligen anderen Bereich benötigt.
Unterrichtet werden sowohl die nötigen öffentlich-rechtlichen Grundkenntnisse im
Rundfunk- und Medienrecht als auch die zivilrechtlichen Fundamente, insbesondere
des Urheber- und Vertrags- sowie Haftungsrechts. Darauf bauen
Spezialveranstaltungen zum jeweiligen Gebiet auf, sei es Presserecht im
zivilrechtlichen Sektor, Kartellrecht der Medien oder Datenschutzrecht im öffentlichen
Sektor.
Der Schwerpunktbereich „Internationales und Europäisches Öffentliches Recht“
umfasst das Völkerrecht, das Europarecht, das Internationale Wirtschaftsrecht
als einen besonderen Zweig des Völkerrechts sowie das Europäische und das
vergleichende Verfassungsrecht.
Neben zentralen Vorlesungen wie Europarecht I
und Völkerrecht I, die für ein grundlegendes Verständnis der Materie unabdingbar
sind, wird eine Vielzahl an Spezialveranstaltungen, z.T. in englischer Sprache
angeboten, durch die der Fremdsprachenschein erworben werden kann und die
den Studierenden ermöglichen, das gewonnene Wissen entsprechend ihrer
Interessen zu vertiefen und zu erweitern.
Der Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften zielt auf die Vermittlung von
besonderen Kenntnissen, die der zunehmenden Spezialisierung, Interdisziplinarität
und Internationalisierung in den juristischen Berufen Rechnung trägt. Diese
Spezialisierung kommt in der Berufspraxis immer mehr zum Ausdruck, schon heute
mit dem Fachanwalt für Strafrecht und in den „klassischen“ Bereichen der Polizei, der
Strafjustiz und des Strafvollzuges. Darüber hinaus ist auch an Tätigkeiten im Bereich
von Institutionen der Jugendhilfe oder Sozialhilfe im weiteren Sinne, in Ethik-
Kommissionen oder an Berufsgerichten für Sachfragen des Medizin- und Biorechts
sowie in internationalen Institutionen (insbesondere internationalen
Strafgerichtshöfen) zu denken.
Das Schwerpunktstudium bezieht auch Erkenntnisse
der Human- und Sozialwissenschaften mit ein. Es dient der theoretischen und
praktischen Vertiefung der Kenntnisse im deutschen, ausländischen und
internationalen Strafrecht einschließlich seiner Bezugswissenschaften (Kriminologie,
Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften).
Der Schwerpunktbereich führt in die gesellschaftlichen und rechtlichen Systeme des Arbeits- und Sozialrechts ein, wobei das Hauptgewicht auf dem Arbeitsrecht liegt. Das Arbeitsrecht strukturiert das Arbeitsleben und damit einen zentralen Bereich der
gesellschaftlichen Wirklichkeit, indem es für gegenwärtig fast 40 Millionen
erwerbstätige Personen normiert, unter welchen rechtlichen Bedingungen in
Deutschland durch arbeitsteiliges Zusammenwirken wirtschaftliche Werte geschaffen und die Erträge verteilt
werden. Das Sozialrecht umfasst die Regelungen über die soziale Absicherung bei Lebensrisiken wie Alter,
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Unfällen. Beide Rechtsgebiete
zielen im Kern darauf ab, soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen
Im Arbeitsrecht werden einzelne Fragen aus dem Individualarbeitsrecht vertieft behandelt sowie die wichtigsten Bereiche des
kollektiven Arbeitsrechts vorgestellt. Außerdem
wird die in einer globalisierten Wirtschaft immer wichtiger werdende europäische und
internationale Dimension des Arbeitsrechts thematisiert. Im Sozialrecht werden neben den allgemeinen Lehren
zum Rechtsverhältnis zwischen den Sozialbehörden und dem Bürger die
verschiedenen Zweige der Sozialversicherung eingehend erörtert.
Der Schwerpunktbereich Medizinrecht ist ein fächerübergreifender Schwerpunkt,
dessen Reiz nicht zuletzt darin liegt, dass er intradisziplinär sämtliche Rechtsgebiete
(Öffentliches Recht, Zivil- und Strafrecht) umfasst und obendrein als einer von ganz
wenigen Schwerpunkten interdisziplinär ausgerichtet werden kann.
Das Hauptziel dieses Schwerpunktbereichs liegt darin, ein breit angelegtes, auf die
Dogmatik, die rechtstatsächlichen und ethischen Grundlagen bezogenes und
berufsorientiertes Studium in diesem Gebiet zu ermöglichen.
So werden die zivil-,
straf- und öffentlich-rechtlichen Gebiete des Medizin- und Biorechts unter
Einbeziehung des Sozialrechts verbunden und um das Privatversicherungsrecht und
das Datenschutzrecht ergänzt. Hinzu treten Angebote der Medizinischen Fakultät,
die es u.a. ermöglichen, den Studierenden neben den rechtlichen auch medizinisch-
rechtstatsächliche sowie ethische Grundlagen im medizin- und
gesundheitsrechtlichen System näher zu bringen.
Die Öffentliche Gewalt ist in unserem Alltag ständig präsent. Aus modernen
Gesellschaften sind staatliche Lenkungen und Leistungen, Interventionen und
Infrastrukturmaßnahmen nicht wegzudenken. Was der Staat auf diesen Feldern darf
und muss, ist Gegenstand des Öffentlichen Rechts.
Der Schwerpunktbereich 9 dient der Vertiefung des Studiums auf Gebieten des
Öffentlichen Rechts. Er will alle Studierenden mit Neigungen zum Öffentlichen Recht
ansprechen. Das Lehrangebot ist breit angelegt und erlaubt sowohl eine
verwaltungsrechtliche als auch staats- und verfassungsrechtliche Spezialisierung.
Innerhalb des Verwaltungsrechts können unterschiedliche Akzente (z.B. im
Wirtschaftsverwaltungsrecht, im Umweltrecht, im Medienrecht, im Migrationsrecht, im
Kultur- und Religionsrecht) gesetzt werden. Auch die
Europäisierung des Staats- und Verwaltungsrechts wird angesprochen.
Schwerpunkt-
bereichsstudiumAllgemeine Informationen
Zugangsvoraussetzungen
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung & Anmeldung
Inhalt und Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfung
Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung
Alle Schwerpunktbereiche im Überblick
SP 1
Historische und philosophische Grundlagen des Rechts
SP 2
Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht
SP 3
Zivilrecht und Zivilrechtspflege
SP 4
Privates und öffentliches Medienrecht
SP 5
Internationales und Europäisches öffentliches Recht
SP 6
Kriminalwissenschaften
SP 7
Arbeits- und Sozialordnung
SP 8
Medizinrecht
SP 9
Regieren, Regulieren, Verwalten