Evaluation des stationären sozialen Trainings im Jugendarrest (insbesondere im sog. "Warnschussarrest") in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat die Einführung des in Wissenschaft und Praxis hoch umstrittenen Warnschussarrests im Jahr 2013 zum Anlass genommen, einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des Arrestvollzugs in ein stationäres soziales Training zu unternehmen. So wurden in den Jugendarrestanstalten Göppingen und Rastatt speziell für Warnschussarrestanten soziale Trainingskurse eingerichtet, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von jugendlichen Straftätern zugeschnitten sind. Im Rahmen der Evaluation des Modellprojekts wird u.a. untersucht, durch welche spezifischen Merkmale sich die Personengruppe der Warnschussarrestanten auszeichnet, ob sie durch das stationäre soziale Training erreicht werden kann und wie sich die Rückfalldelinquenz nach Entlassung aus dem Warnschussarrest entwickelt.
Ansprechpartnerin: Ursula Gernbeck


Tötungsdelikte an Neugeborenen und die Möglichkeit der vertraulichen Geburt

Mit dem Ziel der Verhinderung von Kindstötungen hat der Gesetzgeber das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt erlassen, welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 3458). Ob die Möglichkeit der vertraulichen Geburt tatsächlich hierzu beitragen kann, ist jedoch aufgrund der Aktualität der gesetzlichen Regelung bislang weitgehend unerforscht. Im Rahmen des Projektes soll besagtes Gesetz einerseits in zivilrechtlicher Hinsicht, andererseits die Rechtstatsächlichkeit mit Blick auf die angestrebte Präventionswirkung in ihren strafrechtlichen und kriminologischen Bezügen untersucht werden.
Ansprechpartnerin: Sophie Marsch