Die erste Staatsprüfung ist der Abschluss der universitären Phase des Lehramtsstudiums mit dem Ziel erstes Staatsexamen. Die Meldung erfolgt in der Regel im 8. Semester beim Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NILS), im Verfügungsgebäude, Platz der Göttinger Sieben 7. Pro Jahr gibt es zwei Meldetermine. Die Meldeunterlagen dafür können im November bzw. Mai im NILS abgeholt werden. Dabei bekommt jede/r Studierende einen individuellen Termin im Januar bzw. Juli, an dem die Meldeunterlagen eingereicht werden müssen.
Die erste Staatsprüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1) einer Hausarbeit im Umfang von vier Monaten,
2) einer vierstündigen Klausur in jedem Unterrichtsfach (in Biologie, Deutsch, Latein, Philosophie und Griechisch zwei Klausuren) und
3) den mündlichen Prüfungen (jeweils 60 Minuten in den beiden Unterrichtsfächern und 30 Minuten in Pädagogik, Psychologie und im Wahlpflichtfach).
Die Prüfung im Wahlpflichtfach und in Psychologie kann studienbegleitend durchgeführt werden.
Die Studierenden haben die Wahl, ob sie mit
a) den Klausuren und mündlichen Prüfungen oder
b) der Hausarbeit
beginnen.