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Fortbildungspflicht im Rahmen von Tierversuchen

Laut §3 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) besteht eine regelmäßige Fortbildungspflicht für Versuchsplanende und -durchführende. Diese regelmäßige Fortbildungspflicht wird von den Behörden mit jährlich 8 Fortbildungsstunden (Richtwert) eingefordert.

Diese bezieht sich laut §16 auf die in Anlage 1 Abschnitt 3 gelisteten Kenntnisse und Fähigkeiten:

Abschnitt 3

Planung und Durchführung von Tierversuchen
1. Geltende Rechtsvorschriften zur Durchführung von Tierversuchen.
2. Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier, intrinsischer Wert des Lebens und Argumente für und gegen die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
3. Grundlagen der Biologie und angemessene artspezifische Biologie in Bezug auf Anatomie, physiologische Merkmale, Zucht, Genetik und genetische Veränderung.
4. Tierverhalten und Haltungsanforderungen und -methoden, einschließlich Anreicherung der Haltungseinrichtungen (allgemein und artspezifisch).
5. Gesunderhaltung und Hygiene des Tierbestands.
6. Artspezifische Handhabungs- und Versuchsmethoden.
7. Erkennung artspezifischer Schmerzen und Leiden der am häufigsten für Tierversuche verwendeten Arten.
8. Anwendung möglichst schmerzloser Endpunkte.
9. Anforderungen des Prinzips der Unerlässlichkeit von Tierversuchen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 und § 7a Absatz 2 Nummer 2, 4 und 5 des Tierschutzgesetzes.
10. Gegebenenfalls Planung von Verfahren und Projekten.
11. Relevante Versuchstechniken und operative Eingriffe.
12. Recherche und Auswertung wissenschaftlicher Literatur einschließlich solcher zu Alternativen zum Tierversuch.
13. Betäubung und schmerzlindernde Methoden.
14. Soweit im Rahmen der Durchführung auch die Tötung der Tiere vorgesehen ist, die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Abschnitt 2.
15. Biometrische Statistik.

Interessante und relevante Fortbildungsveranstaltungen sind zum Beispiel unter folgenden Links zu finden:
https://www.laniv.de
http://www.gv-solas.de/index.php?id=12
https://www.bundestieraerztekammer.de/atf/
https://www.berliner-kompaktkurse.de
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltungen-177581.html
https://www.fokus-tierwohl.de/de/

In der Regel kann auch der Besuch von Kongressen etc., interne Fortbildung (z.B. Journal Clubs) angerechnet werden, sofern relevante Themen behandelt werden und eine entsprechende Dokumentation vorliegt.

Bei Fragen oder Bedarf zu weiteren Fortbildungsmöglichkeiten, melden Sie sich jederzeit gern direkt.