II. Empfohlene Vorkenntnisse

Eine muttersprachliche oder – wenn Deutsch nicht die Muttersprache des Bewerbers oder der Bewerberin ist und die Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde – muttersprachennahe Kompetenz der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist zur Sicherung der Studierfähigkeit für ein Germanistikstudium unabdingbar. Im Regelfall werden diese ausreichenden Kenntnisse der Deutschen Sprache durch DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder ein DSH 2-Äquivalent nachgewiesen. Darüber hinaus ist eine ausgeprägte Erfahrung mit literarischen Texten, etwa im Umfang der vom Seminar für Deutsche Philologie bereitgestellten Lektüreliste, und mit grammatischen Fragen sehr erwünscht und von großem Nutzen.