Hinweise für die Anrechnung von Praktika

Im Master-Studiengang können Praktika im Rahmen des Moduls M.Mus.61 (6C) angerechnet werden. Der gesamte Workload des Moduls im Umfang von 178 Stunden bezieht auch die Zeit des Praktikums mit ein. Prüfungsvorleistung ist in diesem Modul ein Praktikumsbericht im Umfang von 6 Seiten. Die eigentliche Prüfungsleistung besteht in einer 15-minütigen mündlichen Prüfung, für die Sie bitte Kontakt zu einer/einem Prüfungsberechtigten des Musikwissenschaftlichen Seminars aufnehmen.

Der Praktikumsbericht sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Eine Beschreibung des Unternehmens, in dem das Praktikum absolviert wurde,
  • Die Darstellung des eigenen Aufgabenfeldes
  • Eine Verbindung dieser Tätigkeiten zu den eigenen Studieninhalten.


Formalia wie Schriftgröße, Zeilenabstände und dergleichen sind bitte mit dem Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Hausarbeiten abzugleichen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch im Bachelor-Studiengang Praktika über das Schlüsselkompetenzmodul SK.Phil.50 der Philosophischen Fakultät anrechnen zu lassen, das über das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät organisiert wird (bitte an das Studiendekanat direkt wenden):

SK.Phil.50: Berufsqualifizierendes Praktikum für Studierende der Geistes- und Kulturwissenschaften I
6 C
Für dieses Modul ist ein Praktikum im Umfang von 120 Stunden zu absolvieren.
Prüfungsleistung ist ein unbenoteter Praktikumsbericht.

Der Praktikumsbericht für die Anrechnung in diesem Modul ist unbenotet. Sie sollten eine Länge von 32.000 Zeichen nicht überschreiten. Nach Abgabe des Berichts findet zudem ein Auswertungsgespräch statt. Es ist ein Nachweis über das Praktikum beizufügen. Es ist möglich, bis zu drei Praktika für dieses Modul anrechnen zu lassen.

Weitere Informationen zu den Schlüsselkompetenzen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch der Fakultät.