In publica commoda

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Erkenntnis des geltenden Rechts und den geschicht-lichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Im rechtswissenschaftlichen Studium werden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse vermittelt, die zur Anwendung des Rechts befähigen. Diese orientieren sich an den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Wahrheit.

Ziel der Ausbildung ist der sogenannte Einheitsjurist. Durch eine gründliche Ausbildung in allen Kernbereichen des Rechts und beschränkte Spezialisierung in Teilbereichen ist der Einheitsjurist in der Lage, sowohl in den klassischen juristischen Berufsfeldern (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist), als auch darüber hinaus tätig zu werden und die Verantwortung für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Konsequenzen juristischer Entscheidungen zu übernehmen. Für die klassischen juristischen Berufe ist das juristische Vollstudium zwingend erforderlich.

Neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Jurastudiums. Studienbewerber sollten Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich gut und präzise ausdrücken zu können sowie die Gabe zu logischem und abstraktem Denken mitbringen.

Gute Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere der englischen Sprache, werden im Hinblick auf Internationalisierung und Globalisierung auch für Juristen zunehmend wichtiger.

Beschäftigung finden Absolventen des juristischen Vollstudiums jenseits der oben genannten klassischen juristischen Berufe unter anderem in der Kredit- und Versicherungswirtschaft, bei Interessenvertretungen (Verbände) und Kirchen, im Wissenschaftsbetrieb und Bildungswesen, in den Medien und im Verlagswesen, als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater, Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter, Vertragsmanager, Mediatoren, Verbraucher- und Schuldnerberater sowie bei Internationalen Organisationen und Gerichten oder im diplomatischer Dienst.

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