Richtlinien für die Vergabe der Preise

Aus Mitteln der Berliner-Ungewitter-Stiftung vergibt die Fakultät für Physik als Würdigung für herausragende Diplom-Abschlüsse und Promotionen "Berliner-Ungewitter-Preise".


1. "Herausragender Diplom-Abschluss" meint: ein Abschluss mit der Note "ausgezeichnet". Das Preisgeld beträgt EUR 200.

2. Pro Jahr werden in der Regel zwei Preise für hervorragende Promotionen vergeben, das Preisgeld beträgt EUR 1000. Alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät können Kandidatinnen und Kandidaten benennen, die mit einem Thema aus der Physik (einschließlich der Geophysik) promoviert haben.

3. Die Promotionspreise werden am Ende jedes Semesters im Rahmen des Physikalischen Kolloqiums verliehen. Die Preise für herausragende Diplom-Abschlüsse werden bei der öffentlichen Verleihung des Diploms vergeben.

4. Für die Vergabe der Promotionspreise beruft der Fakultätsrat einen Auswahlausschuss, bestehend aus vier Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät, dazu benennt er wenigstens vier Stellvertreter(innen), die für diejenigen Kommissionsmitglieder eintreten, die selbst eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorgeschlagen bzw. während der Promotion betreut haben. Kraft Amtes gehört der Vorsitzende der Stiftungskommission dem Auswahlausschuss als nicht stimmberechtigtes Mitglied an; er führt den Vorsitz im Ausschuss. Sofern er selbst einen Kandidaten vorgeschlagen oder betreut hat, wird er durch ein anderes Mitglied der Stiftungskommission vertreten.
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt zwei Jahre; eine Wiederwahl der Mitglieder soll vermieden werden.

5. Die Grundlage für die Auswahl soll eine ausführliche Begründung der vorschlagenden Hochschullehrerin bzw. des vorschlagenden Hochschullehrers sein. Ein Abschluss mit "summa cum laude" ist in der Regel Voraussetzung für einen Preis. Das Hauptauswahlkriterium ist die wissenschaftliche Qualität der Arbeit; zur Beurteilung sollen auch eventuelle Publikationen des Kandidaten herangezogen werden.
Der Auswahlausschuss ist frei, weitere Kriterien zu berücksichtigen (z.B. kann er auswärtige Gutachter heranziehen oder die bzw. den Vorschlagenden mündlich befragen).