Wenn Sie Ihr Studium in Göttingen und in Ihrem bisherigen Fach fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren Fachsemester fristgerecht rückmelden und die Semesterbeiträge bezahlen. Der einfachste Weg für diesen Zweck sind die Selbstbedienungsfunktionen (Lastschriftverfahren). Sie können die Beiträge aber auch überweisen. Die Zahlungsmodalitäten finden Sie am Ende der Seite.
Sieben Werktage später sind die Bescheinigungen für das aktuelle Semester aktiv. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dann auch den Studierendenausweis mit der aktuellen Gültigkeit an den Selbstbedienungsterminals bedrucken lassen.
Fristen
Gem. der neuen Immatrikulationsordnung vom 30.03.2010 sind die Rückmeldefristen nun:
01. Juni bis 31. Juli für das folgende Wintersemester
01. Dezember bis 31. Januar für das folgende Sommersemester
Kontakt
Servicebüro Studienzentrale
Wilhelmsplatz 437073 Göttingen
Öffnungszeiten
InfoLine: +49 551 39-113
infoline-studium@uni-goettingen.de