„Aller - Agentur“
Das Konzept der flussgebietsbezogenen Gewässerbewirtschaftung wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG vom 23.10.2000 in das EG-Recht eingeführt. Als Folge wurde die Gewässerlandschaft in Deutschland nach Flussgebieten gegliedert, eine Anpassung der wasserwirtschaftlichen Verwaltungseinheiten steht jedoch aus. Die französischen Wasseragenturen, die bereits 1964 innerhalb hydrogeologischer Grenzen geschaffen wurden, können hierfür als Vorbild dienen.
Im Rahmen des Projekts „Aller-Agentur“ wurden die Möglichkeiten einer Übertragbarkeit des französischen Agenturmodells überprüft und zahlreiche Vorschläge zur Einrichtung von Verwaltungseinheiten in einem Gewässer-Teileinzugsgebiet erarbeitet. Kern der Handlungsempfehlungen des interdisziplinär besetzten Projektteams war die Gründung sowohl einer Koordinierungsstelle mit administrativen Kompetenzen („Aller-Agentur“) als auch eines „Wasserparlamentes“.
Das Projekt „Aller-Agentur“ wurde im Auftrag des Wasserverbandes Peine durchgeführt und war Bestandteil eines vom Land Niedersachsen geförderten Modellvorhabens zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Teilraum der Aller (Flussgebietseinheit Weser).