MINDESTLÖHNE:
03/07/2014:
Ab 2015 werden 4,5 Mio. Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Mindestlohngesetz) mit großer Mehrheit (bei fünf Gegenstimmen) verabschiedet und damit die Einführung einer allgemeinen und flächendeckenden gesetzlichen Lohnuntergrenze beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli muss ArbeitnehmerInnen in Deutschland (von zahlreichen Ausnahmen abgesehen) ab Januar 2015 ein Bruttostundenlohn von mindestens 8,50 Euro gezahlt werden. Deutschland folgt damit dem Beispiel von 21 EU-Staaten, die bereits über einen nationalen Mindestlohn verfügen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bestehen in weltweit mehr als 100 Staaten gesetzliche Mindestlohnregelungen.
Obwohl eine Auswertung von Zahlen zum Niedriglohnsektor ergab, dass im Jahr 2012 etwa 6,6 Mio. Beschäftigte (inkl. Studierende, Schüler und Rentner) weniger als 8,50 Euro verdient hatten (siehe 04.03.2014), werden nach der Welt vorliegenden aktuellen Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Anfang 2015 wohl nur rund 4,5 Millionen abhängig Beschäftigte über 18 Jahre (ohne Praktikanten und Auszubildende) Anspruch auf eine Lohnerhöhung haben. Grund für den "Schwund" sind neben den seither eingetretenen Lohnsteigerungen vor allem auch die vielen Ausnahmeregelungen, durch die zahlreichen Arbeitnehmergruppen der Mindestlohn vorenthalten wird (siehe 30.06.2014).
Die erstmals in Deutschland per Gesetz verordnete Lohnuntergrenze wird die Einkommenssituation der Betroffenen teils deutlich verbessern, dennoch werden sie weiterhin zu den Geringverdienern zählen, da erst bei Bruttostundenlöhnen von mehr als 9,30 Euro (2012) die Schwelle zu Niedriglöhnen überschritten wird. In den meisten Fällen wird auch der Mindestlohn noch zu gering sein, um die Existenz zu sichern (siehe 19.03.2014).
Quellen:
Welt.de vom 02.07.2014
Spiegel Online vom 03.07.2014
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