09/05/2011: NRW-SPD will Re-Regulierung bei Minijobs
Im April 2003 hatte die damalige Regierungskoalition unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder die Bestimmungen im Bereich der nicht sozialversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung entscheidend gelockert. Nach altem Recht war die wöchentliche Arbeitszeit bei Minijobs auf höchstens 15 Stunden beschränkt, wobei das Arbeitsentgelt bis zu 325 Euro im Monat betragen durfte. Mit der rot-grünen Neuregelung entfiel die Befristung der Arbeitszeit, das maximale Arbeitsentgelt wurde auf 400 Euro erhöht. Seitdem haben sich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse rasant ausgebreitet (siehe 26.04.2011 und 06.10.2010) und – aufgrund der oft deutlich zu niedrigen Entlohnung – zum Wachstum des Niedriglohnsektors entscheidend beigetragen.
Wie Spiegel Online nun berichtet, wolle der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) mit Hilfe einer Bundesratsinitiative erreichen, dass 400-Euro-Jobs zukünftig wieder deutlich stärker reglementiert werden. Er wolle die Minijobs zwar nicht abschaffen, aber den „Missbrauch auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der öffentlichen Kassen“ eindämmen. Im Zentrum der Initiative solle die (Wieder-) Einführung einer Arbeitszeitbegrenzung stehen: Wer einen 400-Euro-Job habe, solle künftig nur noch rund zwölf Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Das entspräche einem Lohn von etwa 8,50 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wolle Schneider es Arbeitgebern erschweren, sozialversicherungspflichtige Stellen in mehrere Minijobs umzuwandeln.
Im Dezember 2010 hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung gemeinsam mit Rheinland-Pfalz bereits eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht (siehe 07.12.2010).
Quelle: Spiegel Online vom 09.05.2011