MINDESTLÖHNE:




19/03/2014:
Der geplante Mindestlohn ist zu oft nicht existenzsichernd

Nach unterschiedlichen Schätzungen würden zwischen 3,7 Millionen (Bundesarbeitsministerium) und bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte (IAQ) von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro profitieren (siehe 04.03.2014). Existenzsichernd ist dieser Mindestlohn allerdings längst nicht immer. Wie unter anderem Focus Online dazu unter Berufung auf einen Bericht in der Passauer Neuen Presse schreibt, wären Hunderttausende Arbeitnehmer weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Laut Focus Online bräuchten trotz eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde 41 Prozent der vollzeitbeschäftigten alleinstehenden Hartz IV-Empfänger ergänzende Grundsicherungsleistungen. In absoluten Zahlen seien etwa 740.000 Personen betroffen. Der Grund: ihre Wohnkosten betrügen mehr als die für Unterkunft und Heizung im SGB II vorgesehenen 345 Euro monatlich.

Alleinstehende, deren Wohnkosten oberhalb von 345 Euro liegen, können die Abhängigkeit von aufstockenden Hartz IV-Leistungen mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro nicht überwinden. Sie hätten trotz Vollzeitjob weiterhin Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Das Portal Sozialpolitik hat eine Info-Grafik bereitgestellt, aus der nach Landkreisen differenziert der Anteil von alleinstehenden Hartz IV-Beziehern mit Wohnkosten von mehr als 345 Euro an allen alleinstehenden Hartz IV-Beziehern hervorgeht. Die Grafik zeigt, dass die Wohnkosten in den westlichen Bundesländern bei fast jedem zweiten Single mit Hartz IV-Bezug über diesem Grenzwert liegen.

Quellen:

Focus Online vom 19.03.2014


neues deutschland vom 19.03.2014


Portal Sozialpolitk: 8,50 Euro pro Stunde schützen Vollzeitbeschäftigte nicht vor »Hartz IV«.