Senat
Der Senat ist das höchste akademische Gremium der Universität. Alle die Universität tragenden Gruppen (Hochschullehrer*innen“, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende in Technik und Verwaltung, Studierende) wählen ihre 13 stimmberechtigten Vertretungen in dieses Gremium, dem darüber hinaus noch die Mitglieder des Präsidiums, die Dekaninnen und Dekane, die hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten sowie je ein Mitglied der Personalvertretungen von Universität und Universitätsmedizin, ein Mitglied der Promovierendenvertretung und die/der Direktor*in der Staats- und Universitätsbibliothek mit beratender Stimme angehören.
Der Senat beschließt die Grundordnung, sowie im Einvernehmen mit dem Präsidium die Entwicklungsplanung und den Gleichstellungsplan. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung.
Das Präsidium nimmt an den Sitzungen teil und ist in Selbstverwaltungsangelegenheiten im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeiten dem Senat gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Die Ernennung oder Bestellung der Mitglieder des Präsidiums erfolgt auf Vorschlag des Senats. Den Vorsitz des Senats führt der Präsident.
Die Aufgaben des Senates sind in § 41 NHG und in § 11 der Grundordnung der Universität festgelegt.