Häufige Rechtsfragen
Digitale Medien spielen im heutigen Hochschulalltag eine zentrale Rolle. Doch die rechtliche Lage bei Veröffentlichungen im Internet ist meist unklar. Die folgenden Abschnitte bieten Hinweise auf welche rechtlichen Aspekte bei der Online-Lehre zu achten ist.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Themen "Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in der Lehre" und "Richtlinien bei Bild- und Tonaufnahmen“, etwa bei der Aufzeichnung von Vorlesungen als PodCast oder Videomitschnitt. Für diese Bereiche kommen das "Urheberrecht" und das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht" zur Anwendung.
Bei der Verwendung von Lehrmaterial auf Online-Plattformen - wie dem universitären Lernmanagementsystem Stud.IP oder offenen Plattformen wie YouTube - sind die entsprechenden Rahmenbedingungen dieser Gesetze unbedingt zu beachten.
Die folgenden Seiten sind vom E-Learning-Service der Universität Göttingen, auf Basis von Materialien der E-Learning-Serviceabteilung (elsa) der Leibniz Universität Hannover sowie unter Mitarbeit der Rechtsabteilung der Georg-August-Universität Göttingen und Dr. Janine Horn vom ELAN e.V. Niedersachsen zusammengestellt worden. Wir danken für die freundliche Bereitstellung und fachliche Unterstützung.
Die Hinweise stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Bei Fragen zu rechtlichen Aspekten des E-Learnings wenden Sie sich bitte an den E-Learning-Service, der die Anfragen gebündelt in das Informations- und Schulungsangebot rückkoppelt und bei Bedarf die Rechtsabteilung der Universität beteiligt.