WERKVERTRÄGE:




08/07/2014:
IG Metall kommt bei der Regulierung von Werkvertragsarbeit voran

In der Metall- und Elektroindustrie werden immer größere Teile der Wertschöpfungskette ausgelagert. Stammbelegschaften werden reduziert, an ihre Stelle treten prekäre Beschäftigungsformen wie Leih- und Werkvertragsarbeit. Längst schon sind fast ein Drittel der Beschäftigten in der Metallindustrie per Werkvertrag oder Leiharbeit tätig (siehe 18.11.2013).

Werkvertragsbeschäftigte sind dabei oft noch schlechter gestellt als Leiharbeiter, denn sie verdienen meist weniger Geld und/oder haben längere Arbeitszeiten. Auch fehlt ihnen der Zugang zu betrieblichen Sozialleistungen und -einrichtungen, und die Mitbestimmung vor Ort ist ebenfalls defizitär. Der weiter zunehmende Einsatz von Werkvertragsarbeit und die daraus resultierende Aufspaltung der Beschäftigten in Teilbelegschaften sind der IG Metall wie auch den Betriebsräten ein Dorn im Auge - auch weil ihnen im Segment der Werksvertragler kaum Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Auf dem langen Weg zur Regulierung der Werksvertragsarbeit ist die IG Metall nun einen kleinen Schritt vorwärts gekommen. Im heute erzielten Tarifabschluss für die 75.000 Beschäftigten der nordwestdeutschen Stahlindustrie (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen) konnte sie für die Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen in einigen Bereichen erste Regularien durchsetzen. Laut Pressemeldung der IG Metall habe man mit dem Arbeitgeberverband "erste Standards" für den Einsatz von Werkverträgen in den Bereichen Einhaltung von Tarifverträgen, Sicherheitseinweisungen und Arbeitszeiten vereinbart. Damit sei es erstmals gelungen, für eine Schlüsselbranche tarifvertragliche Regelungen zu Werkverträgen zu vereinbaren. Der Tarifvertrag zur Regelung von Werkverträgen tritt Anfang 2015 in Kraft und gilt bis Ende 2016.

Im Herbst 2013 war es dem IG Metall Bezirk Küste gelungen, zumindest einen Haustarifvertrag für Werkvertragsarbeiter auszuhandeln. Mit der Meyer-Werft in Papenburg hatte man sich auf soziale Mindeststandards bei Löhnen und Arbeitszeiten verständigt (siehe 16.09.2013).

Quelle: Pressemitteilung Nr. 20 der IG Metall vom 08.07.2014

Weiterlesen:

IG Metall NRW (Hg.) (2013): Dossier: Werkverträge 2013.


Haubner, D. (2014): Trotz Mindestlohn besteht noch weiterer Regulierungsbedarf bei den Werkverträgen. In: Gegenblende, Nr. 28, Juli/August 2014.