Forschungskolloquium


Änderung in der Prüfungsordnung Master Kunstgeschichte / Forschungskolloquium

Zum 02.09.2014 ist eine Änder­ung zur Prü­fungs­ordnung Prüfungs­ordnung im Master­studien­gang Kunst­ge­schichte in Kraft ge­treten. Diese Änderung be­trifft die­jenigen, die ihre Master­arbeit im Fach Kunst­geschichte absol­vieren und nicht bereits vor dem 30.09.2014 die Zu­lassung zur Master­arbeit be­antragt haben.

Ab sofort ist die Master­arbeit Teil eines Master­moduls (M.Kug.12), das sowohl die Master­arbeit als Prüfungs­leist­ung als auch die regel­mäßige Teil­nahme am For­schungs­kollo­quium zur Mittleren und Neueren Kunst­geschichte und den Abend­vor­trägen sowie die Prä­sen­tation des ei­genen Forschungs­themas im Rah­men dieses Kollo­quiums als un­beno­tete Prüfungs­vor­leistung um­fasst. Das Forschungs­kolloquium soll in Zu­kunft als ganz­tägige Block­ver­anstaltung an­geboten werden. Bitte informie­ren Sie sich über UniVZ und die Mailing­liste über die aktu­ellen Ter­mine. Für die Prüfungs­vor­leistung im Master­modul M.Kug.12 müssen Sie sich zudem in FlexNow an­melden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fach­studien­beratung (E-Mail).



Forschungskolloquium im Sommersemester 2023

Im Sommersemester 2023 ist das Forschungskolloquium des Kunstgeschichtlichen Seminars an zwei Terminen geplant: 14. April 2023 (freitags, online als Zoom-Meeting) sowie am 7. Juli 2023 (freitags, in Präsenz)

Ihre Anmeldung zum Kolloquium bitte jeweils per E-Mail an Jana August senden; mit dem vorläufigen Arbeitstitel des Vortrages und dem Namen der Betreuerin/des Betreuers. Die Frist für die Anmeldung zum Kolloquium am 14. April 2023 ist der 3. April 2023. Für das Kolloquium am 7. Juli 2023 werden Anmeldungen bis 23. Juni 2023 entgegengenommen.
Melden Sie sich auch selbstständig für den E-Mail-Verteiler des Kunstgeschichtlichen Seminars an, um über Termine und Inhalte des Kolloquiums informiert zu werden.

Zur Teilnahme für Masterstudierende: Im Kolloquium sollten Sie Ihr Thema frühestens präsentieren, wenn Sie Ihr Thema mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer abgesprochen haben und wenn Sie so weit fortgeschritten sind, dass Sie die für Ihr Thema relevante Literatur durchgearbeitet haben und zum Beispiel einen zwei- bis dreiseitigen Literaturbericht verfassen, d.h. den Forschungsstand zu Ihrem Thema darlegen und diskutieren können.

  • Hinweis: Im Masterstudium stellt das Forschungskolloquium die verpflichtende Prüfungsvorleistung (M.Kug.12.PrVor: Kolloquium zur Masterarbeit) zur Masterarbeit dar. Voraussetzung ist die Teilnahme am „Forschungskolloquium zur Mittleren und Neueren Kunstgeschichte" sowie die Präsentation des eigenen Themas im Rahmen des Kolloquiums als unbenotete Prüfungsvorleistung. Bitte melden Sie sich daher in Stud.IP sowie in FlexNow für die Veranstaltung „Forschungskolloquium zur Mittleren und Neueren Kunstgeschichte" (4511173) an.


Zur Teilnahme für Doktorand*innen: Im Kolloquium sollten Sie Ihr Thema frühestens präsentieren, wenn Sie das Exposé zu Ihrem Dissertationsvorhaben formuliert und mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer bereits besprochen haben.

  • Hinweis: Als Doktorand*in sollten Sie Ihre Dissertation mindestens einmal im Kolloquium vorstellen. Im Exposé sollten Thema und Forschungsgegenstand Ihrer Untersuchung umrissen werden. Hierzu lesen Sie sich in das Forschungsfeld ein und prüfen, ob Ihr Forschungsgegenstand es Ihnen erlaubt, eine Ihrem Erkenntnisinteresse entsprechende Forschungsfrage zu entwickeln. Dabei ist die Forschungsfrage entscheidend: Sie sollten mit ihrer Fragestellung nicht nur einem Desiderat begegnen, sondern auf eine Problemstellung eingehen und dabei erste Hypothese(n) aufzeigen. Hinzu kommen Hinweise zur Material- und Quellenlage (also welche Archive aufzusuchen wären etc.), eine Verortung im Forschungsfeld, die es erlaubt, den Fokus der geplanten Untersuchung auszumachen und mögliche Probleme zu identifizieren. Schließlich skizzieren Sie Ihre anzuwendenden Methoden und Theorien und entwerfen einen ersten Zeitplan. Das Exposé ist also bereits das dichte Konzept Ihrer Arbeit, der Umfang kann 3-5 Seiten betragen (ohne Anhang wie Deckblatt, Bild- und Literaturverzeichnis, Gliederung). Weiterführende und inspirierende Hinweise für das Verfassen von Exposés, Abschlussarbeiten und insgesamt zum wissenschaftlichen Arbeiten finden sich z.B. hier: Markus Krajewski: Lesen Schreiben Denken, Köln u.a. 2013.


Zum weiteren Prozedere: Nach Ihrer Anmeldung zum Kolloquium erhalten Sie eine Bestätigung und weitere Informationen (Programm, Zeitplan etc.) per E-Mail und Stud.IP. Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium sollten Sie eine schriftliche Ausarbeitung zu Ihrem Thema bei Stud.IP hochladen, so dass alle Kolloquiumsteilnehmer*innen ausreichend Zeit zum Lesen haben. Bitte tragen Sie sich parallel auch bei Stud.IP in die Veranstaltung „Forschungskolloquium zur Mittleren und Neueren Kunstgeschichte" ein. Dort werden alle relevanten Materialien zur Vorbereitung bereitgestellt.

  • Zur Frage, was eine schriftliche Ausarbeitung sein kann: als Masterstudierende*r zwei- bis dreiseitiger Literaturbericht (hierzu siehe auch weiter oben); als Doktorand*in ausformuliertes Exposé (hierzu siehe auch weiter oben); ein ausformuliertes Kapitel Ihrer Arbeit; ein ausformulierter Vortrag; eine Powerpoint-Präsentation mit unterlegter Tonspur etc.
    Eine Gliederung Ihrer Arbeit allein genügt nicht, kann aber ergänzend hinzugefügt werden.


Im Kolloquium präsentieren Sie Ihr Thema dann auf der Grundlage Ihrer schriftlichen Ausarbeitung in einem Kurzvortrag ca. 10 bis max. 20 Minuten mit Fokus auf Ihre Fragestellung und Vorgehensweise.

Für das Wintersemester 2023/24 sind bereits folgende Kolloquiumstermine geplant:
20. Oktober 2023 und 19. Januar 2024 (jeweils freitags)

Weitere Fragen bitte per E-Mail oder Telefon an: jana.august@uni-goettingen.de oder 0551/3926069.