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Programme zur Anschubfinanzierung für Projektanträge


Universitätsinternes Anschubprogramm


Für die Unterstützung von Initiativen der Verbundforschung und zur Vorbereitung von Projektanträgen des European Research Council (ERC) kann von der Stiftung privaten Rechts der Universität Göttingen oder vom Präsidium der Universität auf Antrag eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Das elektronische Antragsformular auf Anschubfinanzierung finden Sie hier.

Zu unterstützungsfähigen Projektanträgen nationaler, internationaler und europäischer Förderinstitutionen zählen Verbünde, an denen mehrere Arbeitsgruppen bzw. Wissenschaftler*innen der Universität Göttingen beteiligt sind. Die Finanzierung wird nur für solche Anträge gewährt, deren Koordination in Göttingen liegt.

Ziel des Anschubprogramms ist es, den Wissenschaftler*innen, i.d.R. dem/der Sprecher*in, bestmögliche Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Antragstellung zu bieten, um so die Chancen für einen Erfolg der Initiative zu verbessern.

Die zur Verfügung gestellten Mittel können weitgehend frei und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Erfordernisse verwendet werden, beispielsweise für eine/n zusätzliche/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter*in, für Hilfskräfte, zur Durchführung von Workshops oder für notwendige Dienstreisen. Auch die Einladung externer Expert*innen ist möglich.

Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass eine Befristung von wissenschaftlichem oder administrativem Personal im Einzelfall nicht generell mit Bewilligung möglich ist. Setzen Sie sich daher bitte unbedingt rechtzeitig mit der Personalabteilung in Verbindung, um befristungsrechtliche Fragen frühzeitig zu klären.

Das Anschubprogramm bietet im Regelfall maximal folgende finanzielle Unterstützung:

Ab dem Zeitpunkt der Vorlage Ihres Antrags auf Anschubfinanzierung in der Abteilung Forschung und Transfer erfolgt bei positivem Bescheid die Zuweisung der Mittel durch die Finanzabteilung in der Regel innerhalb von 28 Tagen.

Externe Anschubprogramme


Darüber hinaus gibt es für EU-Projektanträge (z.B. Horizon Europe) weitere Möglichkeiten, eine Anschubfinanzierung zu beantragen. Falls Sie Interesse an einer Anschubfinanzierung haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das EU-Hochschulbüro. Unser Team kann entscheiden, ob eine Anschubfinanzierung möglich ist und falls ja, welches Anschubprogramm am besten zu Ihrer Antragsidee passt.

Das Europa-Programm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) bietet auf Antrag eine finanzielle Unterstützung u.a. folgender Aktivitäten an:

  • Niedersachsen FIT: FORSCHUNGS- UND INNOVATIONS-TAGE in Brüssel zur Präsentation niedersächsischer Forschungsstärken und Innovationsideen.
  • Niedersachsen BEREIT: Maßnahmen zur VorBEREITung von Anträgen für EU-Förderprogramme.
  • Niedersachsen KONSORT: Maßnahmen zum Aufbau und zur Festigung von KONSORTien mit dem Ziel, federführend als Konsortialführer europäische Kooperationen auszubauen und die gemeinsame Antragstellung in EU-Förderprogrammen zu initiieren.

Das MWK evaluiert jeden Antrag. Eine Entscheidung hängt von der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel ab. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Weitere Informationen


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet ebenfalls Anschubfinanzierungen zur Förderung der Konsortialbildung sowie zur Entwicklung von EU-Projektanträgen an:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von grenzüberschreitender Vernetzung und Entwicklung von Projektanträgen für Verbundprojekte in Horizon Europe veröffentlicht. Deutsche Akteure sollen dabei unterstützt werden, gemeinsam mit europäischen Partnern Projektanträge für Verbundprojekte für die thematischen Cluster im zweiten Pfeiler "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" von Horizon Europe zu erarbeiten. Ebenso soll die Entwicklung von Projektanträgen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die den thematischen Clustern von Horizon Europe zugeordnet sind, unterstützt werden.

  • Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Entwicklung der Anträge für Horizon Europe-Verbundprojekte, die durch den Antragstellenden als Koordinator*in eingereicht werden (Research and Innovation Actions (RIA) und Innovation Actions (IA)).
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.

Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung der Projekte legen, die durch deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen oder kommunale Unternehmen koordiniert werden sollen. Die Vorbereitungsphase wird vom BMBF mit bis zu 50.000 Euro über maximal ein Jahr finanziert. Ziel ist es, dass am Ende dieser Phase ein Antrag bei der EU-Kommission eingereicht wird. Der Zugang zur europäischen Forschungs- und Innovationsförderung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden Netzwerken ermöglicht werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger (DLR-PT) betraut. Es wird dringend empfohlen, die Förderrichtlinie des BMBF genau zu lesen und vor der Antragstellung mit dem DLR-PT Kontakt aufzunehmen.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Anträge sind dem DLR-PT bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September. Der erste Einreichtermin ist der 31. Mai 2021, der letzte Einreichtermin ist der 30. September 2023.
Weitere Informationen des EU-Büros des BMBF (DE)
Weitere Informationen zur Bekanntmachung (DE)

Nach wie vor gibt es im Europäischen Forschungsraum (EFR) zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in Forschung und Innovation. Besonders viele Länder in Mittelost- und Südosteuropa fallen bei der Beteiligung an europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen hinter den europäischen Innovationsführern zurück. Damit Europa als Ganzes sein Potenzial in Zukunft noch besser ausschöpfen kann, sollen diese Länder stärker an den EFR herangeführt und beteiligt werden.

Gegenstand der Förderung ist die gemeinsame Antragsvorbereitung von multilateralen Forschungs- und Innovationsprojekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, Horizon Europe, sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme (im Sinne der beschriebenen Förderziele) ausgerichtet sind. Es sollen insbesondere neue Netzwerke mit den Zielländern der Bekanntmachung etabliert und über den Zeitraum der gesamten Förderung hinweg gepflegt werden. Das Ziel ist, Netzwerke aufzubauen, die auch über den Projektzeitraum hinaus weiter Bestand haben. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit den genannten Zielländern dokumentieren. Zielländer dieser Bekanntmachung sind

  • die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie
  • die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie die potentiellen Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina und der Kosovo.

Die Antragsvorbereitung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgt in zwei Phasen:

  • Ziel der ersten Förderphase ist der Auf- oder Ausbau multilateraler Projektkonsortien. Diese sollen geeignete Förderbekanntmachungen identifizieren und benennen, zu denen eine gemeinsame Antragstellung beabsichtigt wird.
  • Das Ziel der zweiten Förderphase ist die konkrete Ausarbeitung und Einreichung mindestens eines Projektantrags.

Forschungs- und Innovationsprogramme für die gemeinsame Antragsvorbereitung im Sinne der Bekanntmachung sind z. B.:

  • Horizon Europe,
  • INTERREG,
  • Eurostars,
  • weitere Maßnahmen nach Artikel 185 AEUV3.

Andere, nicht in der oberen Liste genannte multilaterale Forschungs- und Innovationsprogramme können auf Antrag und nach Zustimmung durch den Zuwendungsgeber ebenfalls adressiert werden, sofern diese die Förderziele der Bekanntmachung erfüllen.

Von der Förderung explizit ausgeschlossen ist die Vorbereitung von Anträgen für reine Anbahnungs- und Ver­netzungsmaßnahmen sowie Individualförderungen (auch jene, die im Rahmen der oben beispielhaft gelisteten Forschungs- und Innovationsprogramme ausgeschrieben werden).

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 28. Februar 2022, 30. November 2022, 27. September 2023, 31. Mai 2024 (vorerst letztmöglicher Einreichtermin). Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen (DE)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller*innen in der europäischen Sicherheitsforschung" veröffentlicht. Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags im Horizon Europe (2021-2027) Cluster 3 "Civil Security for Society" erforderlich sind. Der Cluster enthält folgende Förderbereiche ("Areas of Intervention"):

  • Disaster-Resilient Societies,
  • Protection and Security,
  • Cybersecurity.

Liegt zum Einreichungsstichtag der Förderrichtlinie das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektskizzen eingereicht werden. Dies betrifft vornehmlich die Einreichungsstichtage 2022 und 2024. Diese müssen sich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen und unmittelbar nach Veröffentlichung des Arbeitsprogramms eine Überprüfung der inhaltlichen Ausrichtung des Vorhabens im Hinblick auf die tatsächlich veröffentlichten Ausschreibungen vorsehen (Meilenstein). Über die Fortführung des Vorhabens wird schriftlich auf der Basis der Ergebnisse der Meilensteinpräsentation entschieden, nachdem erforderlichenfalls geänderte Arbeitspläne zur Anpassung an eine konkrete Ausschreibung vorgelegt worden sind.

Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie förderfähigen Aktivitäten umfassen die Befassung mit dem vorgesehenen Förderinstrument, Arbeiten zur frühzeitigen Aufstellung eines Kernkonsortiums und zur themenspezifischen Netzwerkbildung, bis hin zu der Ausarbeitung und finalen Einreichung des EU-Antrags. Diese Förderrichtlinie zielt primär auf eine deutsche Koordination des EU-Antrags ab. Bei der Erstellung der EU-Anträge soll die Beratung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) Sicherheitsforschung (NKS Sicherheit) in Anspruch genommen werden. Die Einbindung weiterer – insbesondere euro­päischer – Partner (auch Praxispartner) als assoziierte Partner ist explizit gewünscht. Um Wissen dahingehend aufzubauen, wie qualitativ hochwertige und auch im Hinblick auf die formalen und Managementaspekte erfolgreiche Anträge erstellt werden können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass der Antragstellende sich durch einen professionellen Akteur in diesem Bereich unterstützen lässt. Die Förderung erfolgt in Form von Einzelvorhaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens:

  • 30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022),
  • 15. März 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023),
  • 15. März 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024),
  • 15. März 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025),

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Es muss bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Ansprechpartner beim Projektträger aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur Ausschreibung des BMBF (DE)
Weitere Informationen zum Cluster 3 des BMBF (DE)
Weitere Informationen zum Cluster 3 der KoWi (DE)


Darüber hinaus fördert das BMBF im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Verbundvorhaben mit verschiedenen Partnerländern. Die Vorhaben sollen meist einen Beitrag zu kooperationspolitischen Zielen leisten, darunter fällt z.B. die Vorbereitung von Folgeaktivitäten wie etwa die Antragstellung in EU-Förderprogrammen u.a. Horizon Europe.