Wahlen zur Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertretung berät über die die Doktorand*innen betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. Ein Fakultätsrat hat ihr Gelegenheit zu geben, zu Entwürfen von Promotionsordnungen Stellung zu nehmen.
Die Promovierendenvertretung wird durch die von der Universität Göttingen angenommenen Doktorand*innen gewählt. Die Wahl der Mitglieder findet im Wintersemester untergliedert nach Fakultäten statt. Die Amtzeit der Promovierendenvertretung ist vom 01.04. bis einschließlich 31.03. des darauf folgenden Jahres.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Informationen und Bekanntmachung.
Die Wahl wurde als internetbasierte Onlinewahl (digitale Wahl) mit Briefwahlmöglichkeit durchgeführt. Die Möglichkeit zur digitalen Wahl bestand in der Zeit von 16.01.2023, 12:00 Uhr bis 24.01.2023, 12:00 Uhr.
Wichtige Rechtsgrundlagen (nichtamtliche Fassungen)