Wahlen zur Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertretung berät über die die Doktorand*innen betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. Ein Fakultätsrat hat ihr Gelegenheit zu geben, zu Entwürfen von Promotionsordnungen Stellung zu nehmen.
Die Promovierendenvertretung wird durch die von der Universität Göttingen angenommenen Doktorand*innen gewählt. Die Wahl der Mitglieder findet im Wintersemester untergliedert nach Fakultäten statt. Die Amtzeit der Promovierendenvertretung ist vom 01.04. bis einschließlich 31.03. des darauf folgenden Jahres.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Informationen und Bekanntmachung.
- Die Wahl wird als internetbasierte Onlinewahl (digitale Wahl) mit Briefwahlmöglichkeit durchgeführt. Die Möglichkeit zur digitalen Wahl wird bestehen in der Zeit von 15.01.2024, 12:00 Uhr bis 23.01.2024, 12:00 Uhr.
- Wahlausschreibung im Wintersemester 2023/2024
- Nachtrag zur Wahlausschreibung im Wintersemester 2023/2024
- 2. Nachtrag zur Wahlausschreibung im Wintersemester 2023/2024
Wichtige Rechtsgrundlagen (nichtamtliche Fassungen)
- Grundordnung der Georg-August-Universität Göttingen
- Ordnung der Promovierendenvertretung (PromV-O)
- Wahlordnung (WO-Koll) Bitte beachten Sie: Bei den Rechtstexten dieser Webseite handelt es sich um eine Auswahl unverbindlicher nichtamtlicher Lesefassungen. Verbindliche amtliche Fassungen sind in den Amtlichen Mitteilungen I (https://www.uni-goettingen.de/de/6800.html) veröffentlicht.
Formulare
Bitte beachten Sie die Anleitung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
- Anleitung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (10/2023)
- Wahlvorschlagsformular (Excel-Datei) (10/2023)
- Einverständniserklärung (Word-Datei) (10/2023)
Briefwahlantrag
Wahlen zur Promovierendenvertretung im Wintersemester 2022/2023