Pflichtstudienberatung bei zweimaligem Nichtbestehen

  • Nach Prüfungsordnung ZESS, §10, Abs. 3, sind Studierende nach einer zweimalig nicht bestandenen Prüfung eines Moduls der ZESS verpflichtet, eine Studienberatung wahrzunehmen.

  • Ohne eine durchgeführte Studienberatung an der ZESS ist eine erneute Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht möglich.

  • Es erfolgt eine Beratung durch die zuständige Koordinatorin / den zuständigen Koordinator des Bereichs über die letzte Prüfung (z.B. inhaltliche Fehler, Taktik etc.) und ein vobereitendes Gespräch für die dritte Prüfung.

  • ToDo: