In publica commoda

Betreuungzusage

Es muss eine Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors vorliegen, in der bestätigt wird, dass die Professorin/ der Professor die schriftliche Arbeit betreut.

Auf folgenden Webseiten können Sie sich über die Professuren der Fakultät sowie die jeweiligen Forschungsschwerpunkte der Professorinnen und Professoren informieren:

Vorstudium

  • M.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Wirtschaftswissenschaften oder verwandte Fachrichtung(en)
    • mind. 100 ECTS aus dem Bachelor- oder Masterstudium in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll, oder
    • mind. 30 ECTS aus dem Bachelor- oder Masterstudium in dem Fach, in dem das Promotionsverfahren durchgeführt werden soll und 70 ECTS in weiteren Fächern, die von der vorgeschlagenen Erstbetreuerin oder dem vorgeschlagenen Erstbetreuer als sinnvoll hinsichtlich des beabsichtigten Promotionsthemas angesehen werden.
  • Masterabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit einer Abschlussnote von mindestens gut (2,5) oder
  • Nachweis der besonderen Eignung für den Promotionsstudiengang. Die besondere Eignung wird durch ein Exposé nachgewiesen.
  • Mindestgesamtumfang des Vorstudiums:
    • Masterabschluss mit 300 ECTS (inkl. Bachelorstudiengang), oder
    • Master- oder Bachelorabschluss mit mind. 240 ECTS und mit Notendurchschnitt von mindestens 1,5

Sprachvoraussetzungen

  • Deutsch auf dem Niveau des DSH-2
  • – oder –
  • Englisch auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens