Krankenversicherungsschutz für internationale Studierende
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierenden in grundständigen und weiterführenden Studiengängen gesetzlich verpflichtend. Eine Immatrikulation ist ohne Mitteilung Ihres Versicherungsstatus nicht möglich. Promovierende sind von dieser Versicherungspflicht für Studierende ausgenommen!
Informieren Sie sich frühzeitig und sorgfältig zum Krankenversicherungswesen in Deutschland, auch, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Grundsätzliches zum Versicherungswesen in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzlichen (GKV) und die privaten (PKV) Krankenversicherungen
Beide Versicherungssysteme bieten Versicherungsschutz bei Erkrankung und/oder Unfall und übernehmen in begrenztem Umfang auch die Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente. Die Art und der Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes variieren jedoch erheblich.
Gesetzliche KrankenversicherungenFür Studierende, die in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können, ist diese Option nachdrücklich zu empfehlen. Nur dann, wenn diese Option für Sie nicht besteht (etwa aufgrund Ihres Alters oder der Höhe Ihres Einkommens), sollten Sie eine private Krankenversicherung erwägen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Vertragsbedingungen und der Leistungsumfang gesetzlich geregelt. Die monatlichen Beiträge variieren nur minimal. Die GKV bietet ein umfangreiches und für die meisten Bedürfnisse mehr als ausreichendes Leistungspaket, das im Verhältnis von Preis und Leistung privaten Krankenversicherungen meist überlegen ist.
In der Regel schließen Sie die studentische Krankenversicherung bereits vor Beginn des Semesters ab. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesen Fällen jedoch erst mit dem offiziellen Start des Semesters (Sommersemester 01.04./ Wintersemester 01.10.), so dass Sie auch dann erst Beitragsleistungen zahlen müssen. Bitte vergewissern Sie sich diesbezüglich bei Ihrem jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Nachfolgend finden Sie beispielhaft einige Krankenkassen, die Sie kontaktieren könnten: TK, Barmer, DAK, AOK
Für Studierende, die in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können, ist diese Option nachdrücklich zu empfehlen. Nur dann, wenn diese Option für Sie nicht besteht (etwa aufgrund Ihres Alters oder der Höhe Ihres Einkommens), sollten Sie eine private Krankenversicherung erwägen.
Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) variieren die Bedingungen und Konditionen von Anbieter zu Anbieter. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen. Preisgünstige Versicherungspakete decken in der Regel nur die notwendigsten Leistungen ab. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen kann es vorkommen, dass die anfallenden, in Deutschland leicht sehr hohen Kosten nicht vollständig übernommen werden.
Wichtig: Haben Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein.
Mit diesem Link finden Sie eine Übersicht möglicher privater Krankenversicherungen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Befreiung der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte setzen Sie sich daher mit einer Gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: mit der TK, Barmer). Die Krankenversicherung meldet Ihren Status anschließend automatisch an die Universität.
Die Gesetzliche Krankenversicherung kann die Befreiung nur ausstellen, sofern die von Ihnen ausgewählte Private Krankversicherung ein Minimal-Leistungsniveau erfüllt:
- Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Selbstbehalt absolut oder prozentual nicht über 5.000€ pro Person und Kalenderjahr
- uneingeschränkter Geltungsbereich innerhalb Deutschlands.
- Leistungsbeschränkungen in Form einer Obergrenze für die Kostenerstattung von Leistungen je Versicherungsfall
- allgemeiner Ausschluss von Behandlungen von Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen sowie Entgiftungs-, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
- allgemeiner Ausschluss für Behandlungen nachfolgend gelisteter Krankheiten, soweit diese vor Versicherungsbeginn aufgetreten sind: HIV/AIDS, Multiple Sklerose, Hämophilie, bösartige Tumore/Krebs einschließlich Leukämie, chronische Nierenerkrankungen sowie deren Folgen und der dazugehörigen Nachsorge.
Dazu dürfen folgende Leistungen von der Versicherung nicht ausgeschlossen werden:
Folgende private Krankenversicherungspakete erfüllen diese Kriterien. Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Anbieter für weitere Informationen:
- Dr. Walter: PROVISIT STUDENT
- Expat & Co Student Insurance (fragen Sie nach "DE-Sonderklausel")
Um Ihre Immatrikulation abschließen zu können, benötigen wir eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse, die Ihren Status anschließend automatisch an uns übermittelt. Sollten Sie privat versichert sein, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, damit diese Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht elektronisch an uns melden kann. Ohne eine elektronische Meldung der Krankenversicherung ist die Immatrikulation nicht möglich!
Promovierende sind von diesem elektronischen Meldeverfahren ausgenommen und müssen für die Immatrikulation keinen Nachweis über die Krankenversicherung erbringen.
Die folgende Abfrage unterstützt Sie dabei, die für Sie persönlich beste Option zu identifizieren:
Krankenversicherung für internationale Studierende
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen
+49 551/39 27777
Telefonische Sprechstunden:
Mo - Fr 9 - 12 Uhr