Krankenversicherungsschutz für internationale Studierende

Grundsätzliches zum Versicherungswesen in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzlichen (GKV) und die privaten (PKV) Krankenversicherungen

Beide Versicherungssysteme bieten Versicherungsschutz bei Erkrankung und/oder Unfall und übernehmen in begrenztem Umfang auch die Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente. Die Art und der Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes variieren jedoch erheblich.

Für Studierende, die in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können, ist diese Option nachdrücklich zu empfehlen. Nur dann, wenn diese Option für Sie nicht besteht (etwa aufgrund Ihres Alters oder der Höhe Ihres Einkommens), sollten Sie eine private Krankenversicherung erwägen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Vertragsbedingungen und der Leistungsumfang gesetzlich geregelt. Die monatlichen Beiträge variieren nur minimal. Die GKV bietet ein umfangreiches und für die meisten Bedürfnisse mehr als ausreichendes Leistungspaket, das im Verhältnis von Preis und Leistung privaten Krankenversicherungen meist überlegen ist.

In der Regel schließen Sie die studentische Krankenversicherung bereits vor Beginn des Semesters ab. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesen Fällen jedoch erst mit dem offiziellen Start des Semesters (Sommersemester 01.04./ Wintersemester 01.10.), so dass Sie auch dann erst Beitragsleistungen zahlen müssen. Bitte vergewissern Sie sich diesbezüglich bei Ihrem jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Nachfolgend finden Sie beispielhaft einige Krankenkassen, die Sie kontaktieren könnten: TK, Barmer, DAK, AOK

Für Studierende, die in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können, ist diese Option nachdrücklich zu empfehlen. Nur dann, wenn diese Option für Sie nicht besteht (etwa aufgrund Ihres Alters oder der Höhe Ihres Einkommens), sollten Sie eine private Krankenversicherung erwägen.

Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) variieren die Bedingungen und Konditionen von Anbieter zu Anbieter. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen. Preisgünstige Versicherungspakete decken in der Regel nur die notwendigsten Leistungen ab. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen kann es vorkommen, dass die anfallenden, in Deutschland leicht sehr hohen Kosten nicht vollständig übernommen werden.

Wichtig: Haben Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein.

Mit diesem Link finden Sie eine Übersicht möglicher privater Krankenversicherungen.

Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.

Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung

Sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Befreiung der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte setzen Sie sich daher mit einer Gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: mit der TK, Barmer). Die Krankenversicherung meldet Ihren Status anschließend automatisch an die Universität.

Die Gesetzliche Krankenversicherung kann die Befreiung nur ausstellen, sofern die von Ihnen ausgewählte Private Krankversicherung ein Minimal-Leistungsniveau erfüllt:

  • Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Selbstbehalt absolut oder prozentual nicht über 5.000€ pro Person und Kalenderjahr
  • uneingeschränkter Geltungsbereich innerhalb Deutschlands.

    Dazu dürfen folgende Leistungen von der Versicherung nicht ausgeschlossen werden:

  • Leistungsbeschränkungen in Form einer Obergrenze für die Kostenerstattung von Leistungen je Versicherungsfall
  • allgemeiner Ausschluss von Behandlungen von Drogen- und anderen Suchtkrankheiten und deren Folgen sowie Entgiftungs-, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • allgemeiner Ausschluss für Behandlungen nachfolgend gelisteter Krankheiten, soweit diese vor Versicherungsbeginn aufgetreten sind: HIV/AIDS, Multiple Sklerose, Hämophilie, bösartige Tumore/Krebs einschließlich Leukämie, chronische Nierenerkrankungen sowie deren Folgen und der dazugehörigen Nachsorge.

Folgende private Krankenversicherungspakete erfüllen diese Kriterien. Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Anbieter für weitere Informationen:

- Dr. Walter: PROVISIT STUDENT

- Expat & Co Student Insurance (fragen Sie nach "DE-Sonderklausel")

Um Ihre Immatrikulation abschließen zu können, benötigen wir eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse, die Ihren Status anschließend automatisch an uns übermittelt. Sollten Sie privat versichert sein, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, damit diese Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht elektronisch an uns melden kann. Ohne eine elektronische Meldung der Krankenversicherung ist die Immatrikulation nicht möglich!

Promovierende sind von diesem elektronischen Meldeverfahren ausgenommen und müssen für die Immatrikulation keinen Nachweis über die Krankenversicherung erbringen.


Die folgende Abfrage unterstützt Sie dabei, die für Sie persönlich beste Option zu identifizieren:


Krankenversicherung für internationale Studierende

Welchen Studienabschluss streben Sie an?
Wie alt sind Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung?
Sind Sie...
Sind Sie...
Haben Sie bereits eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland?
Haben Sie bereits eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland?
Haben Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Göttingen oder sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
Haben Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Göttingen oder sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

Die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland
EU und EWR-Länder
Aufgrund eines EU- und EWR-weit gültigen Sozialversicherungsabkommens benötigen Studierende, deren Herkunftsland Mitglied der EU oder des EWR ist, anfangs keine gesonderte Krankenversicherung. Sie sind weiterhin durch die staatliche Krankenversicherung ihres Heimatlandes abgesichert, unabhängig vom Semesterbeginn. Als Nachweis für den Versicherungsschutz dient die ‚EHIC‘ (European Health Insurance Card), die von der Versicherung im Heimatland ausgestellt wird. Eine Kopie dieser Karte ist als Nachweis für die Immatrikulation ausreichend.
Dennoch sollten der Krankenversicherungsschutz und seine Dauer bei Aufenthalt im EU-Ausland rechtzeitig mit der heimischen Krankenversicherung geklärt werden. Sollte kein Krankenversicherungsschutz im Heimatland (mehr) bestehen, muss eine deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sollte die Versicherung aus Ihrem Heimatland keine ‚EHIC‘ ausstellen, benötigen Sie für die Immatrikulation zusätzlich eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind („versicherungsfrei“, „von der Versicherungspflicht befreit“, oder „nicht versicherungspflichtig“). Diese Bescheinigung erhalten Sie erst nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihre Versicherung anerkannt wird. Allein der Nachweis der Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland ist nicht ausreichend für die Immatrikulation. Bitte setzen Sie sich hierfür direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: TK, Barmer).
Bitte beachten Sie folgende Neuerung seit Ende 2017:
Sofern Sie als EU- oder EWR-Studierende/r in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
Die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen. Anders als bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bemisst sich zumeist nach dem vertraglich vereinbarten medizinischen Leistungsumfang, so dass in der Regel gilt: Je günstiger der Versicherungsvertrag, desto geringer die Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Beiträge
Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und je nach Leistungspaket stark. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Leistungen
Der Leistungsumfang von privaten Krankenversicherung ist sehr individuell. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
In Anspruch genommene ärztliche Leistungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Anschließend werden die in Anspruch genommen Leistungen mit dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspakets abgeglichen und dann, ggfs. teilweise, vom Anbieter erstattet.
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Für die Immatrikulation mit einer privaten Krankenversicherung, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind („versicherungsfrei“, „von der Versicherungspflicht befreit“, oder „nicht versicherungspflichtig“). Diese Bescheinigung erhalten Sie erst nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihre private Versicherung anerkannt wird. Allein der Nachweis der privaten Krankenversicherung ist nicht ausreichend für die Immatrikulation. Bitte setzen Sie sich hierfür direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: TK, Barmer).
Wichtig! Haben Sie einmal die Wahl für eine private Krankenversicherung getroffen, ist der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein!
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland
Nicht EU- oder EWR-Länder
Private Krankenversicherungen aus Nicht-EU Ländern werden manchmal auch anerkannt. Bitte beachten Sie jedoch, dass dann für die Dauer des Studiums in Deutschland ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich ist. Ihre Versicherung im Heimatland gibt Auskunft über den Versicherungsumfang.
Die Reisekrankenversicherung
Studierende, deren Herkunftsland nicht der EU oder dem EWR angehört, benötigen zunächst eine Krankenversicherung, die den Zeitraum unmittelbar nach der Einreise abdeckt. Sie müssen diese nachweisen, wenn Sie sich für ein deutsches Visum zum Zweck des Studiums bewerben. Dies ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung, die Sie bereits in Ihrem Heimatland abschließen können.
Da eine reguläre Studierendenkrankenversicherung erst mit dem Semesterbeginn rechtsgültig wird (1. April oder 1. Oktober), müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Reisekrankenversicherung bis dahin gültig ist.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie so schnell wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abschließen, damit eine Immatrikulation möglich ist. Eine Immatrikulation mit einer Reisekrankenversicherung ist nicht möglich!
Für detailliertere Informationen zu den jeweiligen Reisekrankenversicherungen informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der einzelnen Krankenversicherungen (Bsp.).
Die gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ein weitgehend identisches Leistungsspektrum an. Es umfasst neben der Heilbehandlung bei Erkrankung und Unfall in begrenztem Umfang auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente.
Einige Anbieter (z.B. die Techniker Krankenkasse, Barmer oder die DAK) bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch online aus dem Ausland abzuschließen. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassenanbieter (TK, Barmer, DAK, AOK).
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reisekrankenversicherung für die Einreise, ein Sperrkonto und die Überleitung in die gesetzliche Krankenkasse zusammenführt, wird von Fintiba, Expatrio und Allyways angeboten.
Beiträge
Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, Studierenden einen günstigeren Studierendentarif anzubieten. Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 80 Euro pro Monat und wird nach Abschluss monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester haben Sie die Möglichkeit, sich zu einem regulären Tarif freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern. Die Beiträge liegen dann deutlich höher als im Studierendentarif.
Leistungen
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich festgelegt. Er bietet ausreichenden Schutz für die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall und bei einem Unfall und schließt in begrenztem Umfang Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente ein. Die Kosten für Behandlungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; Sie müssen die Rechnungen also nicht zunächst selbst bezahlen. Sollten in Ausnahmefällen die Kosten für ärztliche Leistungen den gesetzlich versicherten Umfang übersteigen, werden Sie vorab vom ärztlichen Personal darauf hingewiesen. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird.
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland
EU und EWR-Länder
Aufgrund eines EU- und EWR-weit gültigen Sozialversicherungsabkommens benötigen Studierende, deren Herkunftsland Mitglied der EU oder des EWR ist, anfangs keine gesonderte Krankenversicherung. Sie sind weiterhin durch die staatliche Krankenversicherung ihres Heimatlandes abgesichert, unabhängig vom Semesterbeginn. Als Nachweis für den Versicherungsschutz dient die ‚EHIC‘ (European Health Insurance Card), die von der Versicherung im Heimatland ausgestellt wird. Eine Kopie dieser Karte ist als Nachweis für die Immatrikulation ausreichend.
Dennoch sollten der Krankenversicherungsschutz und seine Dauer bei Aufenthalt im EU-Ausland rechtzeitig mit der heimischen Krankenversicherung geklärt werden. Sollte kein Krankenversicherungsschutz im Heimatland (mehr) bestehen, muss eine deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sollte die Versicherung aus Ihrem Heimatland keine ‚EHIC‘ ausstellen, benötigen Sie für die Immatrikulation zusätzlich eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind („versicherungsfrei“, „von der Versicherungspflicht befreit“, oder „nicht versicherungspflichtig“). Diese Bescheinigung erhalten Sie erst nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihre Versicherung anerkannt wird. Allein der Nachweis der Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland ist nicht ausreichend für die Immatrikulation. Bitte setzen Sie sich hierfür direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: TK).
Bitte beachten Sie folgende Neuerung seit Ende 2017:
Sofern Sie als EU- oder EWR-Studierende/r in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
Die gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ein weitgehend identisches Leistungsspektrum an. Es umfasst neben der Heilbehandlung bei Erkrankung und Unfall in begrenztem Umfang auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente.
Einige Anbieter (z.B. die Techniker Krankenkasse, Barmer oder die DAK) bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch online aus dem Ausland abzuschließen. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassenanbieter (TK, Barmer, DAK, AOK).
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reisekrankenversicherung für die Einreise, ein Sperrkonto und die Überleitung in die gesetzliche Krankenkasse zusammenführt, wird von Fintiba, Expatrio und Allyways angeboten.
Beiträge
Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, Studierenden einen günstigeren Studierendentarif anzubieten. Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 80 Euro pro Monat und wird nach Abschluss monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester haben Sie die Möglichkeit, sich zu einem regulären Tarif freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern. Die Beiträge liegen dann deutlich höher als im Studierendentarif.
Leistungen
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich festgelegt. Er bietet ausreichenden Schutz für die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall und bei einem Unfall und schließt in begrenztem Umfang Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente ein. Die Kosten für Behandlungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; Sie müssen die Rechnungen also nicht zunächst selbst bezahlen. Sollten in Ausnahmefällen die Kosten für ärztliche Leistungen den gesetzlich versicherten Umfang übersteigen, werden Sie vorab vom ärztlichen Personal darauf hingewiesen. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird.
Haftungsausschluss: Die oben angegebenen Daten dienen lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland
Nicht EU- oder EWR-Länder
Private Krankenversicherungen aus Nicht-EU Ländern werden manchmal auch anerkannt. Bitte beachten Sie jedoch, dass dann für die Dauer des Studiums in Deutschland ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich ist. Ihre Versicherung im Heimatland gibt Auskunft über den Versicherungsumfang.
Die Reisekrankenversicherung
Studierende, deren Herkunftsland nicht der EU oder dem EWR angehört, benötigen zunächst eine Krankenversicherung, die den Zeitraum unmittelbar nach der Einreise abdeckt. Sie müssen diese nachweisen, wenn Sie sich für ein deutsches Visum zum Zweck des Studiums bewerben. Dies ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung, die Sie bereits in Ihrem Heimatland abschließen können.
Da eine reguläre Studierendenkrankenversicherung erst mit dem Semesterbeginn rechtsgültig wird (1. April oder 1. Oktober), müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Reisekrankenversicherung bis dahin gültig ist.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie so schnell wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abschließen, damit eine Immatrikulation möglich ist. Eine Immatrikulation mit einer Reisekrankenversicherung ist nicht möglich!
Für detailliertere Informationen zu den jeweiligen Reisekrankenversicherungen informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der einzelnen Krankenversicherungen (Bsp.).
Die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen. Anders als bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bemisst sich zumeist nach dem vertraglich vereinbarten medizinischen Leistungsumfang, so dass in der Regel gilt: Je günstiger der Versicherungsvertrag, desto geringer die Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Beiträge
Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und je nach Leistungspaket stark. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Leistungen
Der Leistungsumfang von privaten Krankenversicherung ist sehr individuell. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
In Anspruch genommene ärztliche Leistungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Anschließend werden die in Anspruch genommen Leistungen mit dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspakets abgeglichen und dann, ggfs. teilweise, vom Anbieter erstattet.
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Für die Immatrikulation mit einer privaten Krankenversicherung, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind („versicherungsfrei“, „von der Versicherungspflicht befreit“, oder „nicht versicherungspflichtig“). Diese Bescheinigung erhalten Sie erst nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihre private Versicherung anerkannt wird. Allein der Nachweis der privaten Krankenversicherung ist nicht ausreichend für die Immatrikulation. Bitte setzen Sie sich hierfür direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: TK, Barmer).
Wichtig! Haben Sie einmal die Wahl für eine private Krankenversicherung getroffen, ist der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein!
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.


Die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen. Anders als bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bemisst sich zumeist nach dem vertraglich vereinbarten medizinischen Leistungsumfang, so dass in der Regel gilt: Je günstiger der Versicherungsvertrag, desto geringer die Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Beiträge
Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und je nach Leistungspaket stark. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Leistungen
Der Leistungsumfang von privaten Krankenversicherung ist sehr individuell. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
In Anspruch genommene ärztliche Leistungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Anschließend werden die in Anspruch genommen Leistungen mit dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspakets abgeglichen und dann, ggfs. teilweise, vom Anbieter erstattet.
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Für die Immatrikulation mit einer privaten Krankenversicherung, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind („versicherungsfrei“, „von der Versicherungspflicht befreit“, oder „nicht versicherungspflichtig“). Diese Bescheinigung erhalten Sie erst nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Ihre private Versicherung anerkannt wird. Allein der Nachweis der privaten Krankenversicherung ist nicht ausreichend für die Immatrikulation. Bitte setzen Sie sich hierfür direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: TK, Barmer).
Wichtig! Haben Sie einmal die Wahl für eine private Krankenversicherung getroffen, ist der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein!
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Die gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ein weitgehend identisches Leistungsspektrum an. Es umfasst neben der Heilbehandlung bei Erkrankung und Unfall in begrenztem Umfang auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente.
Einige Anbieter (z.B. die Techniker Krankenkasse, Barmer oder die DAK) bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch online aus dem Ausland abzuschließen. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassenanbieter (TK, Barmer, DAK, AOK).
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reisekrankenversicherung für die Einreise, ein Sperrkonto und die Überleitung in die gesetzliche Krankenkasse zusammenführt, wird von Fintiba, Expatrio and Allyways angeboten.
Beiträge
Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, Studierenden einen günstigeren Studierendentarif anzubieten. Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 80 Euro pro Monat und wird nach Abschluss monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester haben Sie die Möglichkeit, sich zu einem regulären Tarif freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern. Die Beiträge liegen dann deutlich höher als im Studierendentarif.
Leistungen
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich festgelegt. Er bietet ausreichenden Schutz für die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall und bei einem Unfall und schließt in begrenztem Umfang Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente ein. Die Kosten für Behandlungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; Sie müssen die Rechnungen also nicht zunächst selbst bezahlen. Sollten in Ausnahmefällen die Kosten für ärztliche Leistungen den gesetzlich versicherten Umfang übersteigen, werden Sie vorab vom ärztlichen Personal darauf hingewiesen. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird.
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Seit dem 1.1.2022 sind Promovierende nicht mehr dazu verpflichtet einen Krankenkassennachweis für die Immatrikulation an einer deutschen Universität vorzuweisen. Da ein Krankenversicherungsnachweis jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen.
Die Reisekrankenversicherung
Studierende, deren Herkunftsland nicht der EU oder dem EWR angehört, benötigen zunächst eine Krankenversicherung, die den Zeitraum unmittelbar nach der Einreise abdeckt. Sie müssen diese nachweisen, wenn Sie sich für ein deutsches Visum zum Zweck des Studiums bewerben. Dies ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung, die Sie bereits in Ihrem Heimatland abschließen können.
Da eine reguläre Studierendenkrankenversicherung erst mit dem Semesterbeginn rechtsgültig wird (1. April oder 1. Oktober), müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Reisekrankenversicherung bis dahin gültig ist.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland empfehlen wir Ihnen so schnell wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist zwar für die Immatrikulation an der Universität seit dem 1.1.2022 nicht mehr erforderlich, jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde. Eine Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung mit einer Reisekrankenversicherung ist nicht möglich!
Für detailliertere Informationen zu den jeweiligen Reisekrankenversicherungen informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der einzelnen Krankenversicherungen (Bsp.).
Die gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ein weitgehend identisches Leistungsspektrum an. Es umfasst neben der Heilbehandlung bei Erkrankung und Unfall in begrenztem Umfang auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente.
Einige Anbieter (z.B. die Techniker Krankenkasse, Barmer oder die DAK) bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch online aus dem Ausland abzuschließen. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassenanbieter (TK, Barmer, DAK, AOK).
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reisekrankenversicherung für die Einreise, ein Sperrkonto und die Überleitung in die gesetzliche Krankenkasse zusammenführt, wird von Fintiba, Expatrio und Allyways angeboten.
Beiträge
Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, Studierenden einen günstigeren Studierendentarif anzubieten. Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 110 Euro pro Monat und wird nach Abschluss monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester haben Sie normalerweise die Möglichkeit, sich zu einem regulären Tarif freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern. Die Beiträge liegen dann deutlich höher als im Studierendentarif. Wenn Sie jedoch einen Arbeitsvertrag als sozialversicherungspflichtige*r Arbeitnehmer*in bei der Universität Göttingen haben, sind Sie weiterhin im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses gesetzlich krankenversichert.
Leistungen
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich festgelegt. Er bietet ausreichenden Schutz für die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall und bei einem Unfall und schließt in begrenztem Umfang Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente ein. Die Kosten für Behandlungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; Sie müssen die Rechnungen also nicht zunächst selbst bezahlen. Sollten in Ausnahmefällen die Kosten für ärztliche Leistungen den gesetzlich versicherten Umfang übersteigen, werden Sie vorab vom ärztlichen Personal darauf hingewiesen. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird.
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Seit dem 1.1.2022 sind Promovierende nicht mehr dazu verpflichtet einen Krankenkassennachweis für die Immatrikulation an einer deutschen Universität vorzuweisen. Da ein Krankenversicherungsnachweis jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen.
Die Reisekrankenversicherung
Studierende, deren Herkunftsland nicht der EU oder dem EWR angehört, benötigen zunächst eine Krankenversicherung, die den Zeitraum unmittelbar nach der Einreise abdeckt. Sie müssen diese nachweisen, wenn Sie sich für ein deutsches Visum zum Zweck des Studiums bewerben. Dies ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung, die Sie bereits in Ihrem Heimatland abschließen können.
Da eine reguläre Studierendenkrankenversicherung erst mit dem Semesterbeginn rechtsgültig wird (1. April oder 1. Oktober), müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Reisekrankenversicherung bis dahin gültig ist.
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland empfehlen wir Ihnen so schnell wie möglich eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist zwar für die Immatrikulation an der Universität seit dem 1.1.2022 nicht mehr erforderlich, jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde. Eine Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung mit einer Reisekrankenversicherung ist nicht möglich!
Für detailliertere Informationen zu den jeweiligen Reisekrankenversicherungen informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der einzelnen Krankenversicherungen (Bsp.).
Die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen. Anders als bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bemisst sich zumeist nach dem vertraglich vereinbarten medizinischen Leistungsumfang, so dass in der Regel gilt: Je günstiger der Versicherungsvertrag, desto geringer die Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Beiträge
Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und je nach Leistungspaket stark. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Leistungen
Der Leistungsumfang von privaten Krankenversicherung ist sehr individuell. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
In Anspruch genommene ärztliche Leistungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Anschließend werden die in Anspruch genommen Leistungen mit dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspakets abgeglichen und dann, ggfs. teilweise, vom Anbieter erstattet.
Wichtig! Haben Sie einmal die Wahl für eine private Krankenversicherung getroffen, ist der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein!
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Seit dem 1.1.2022 sind Promovierende nicht mehr dazu verpflichtet einen Krankenkassennachweis für die Immatrikulation an einer deutschen Universität vorzuweisen. Da ein Krankenversicherungsnachweis jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen.
Die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland
EU und EWR-Länder
Aufgrund eines EU- und EWR-weit gültigen Sozialversicherungsabkommens benötigen Sie, sofern Ihr Herkunftsland Mitglied der EU oder des EWR ist, anfangs keine gesonderte Krankenversicherung. Sie sind weiterhin durch die staatliche Krankenversicherung ihres Heimatlandes abgesichert.
Dennoch sollten Sie den Krankenversicherungsschutz und seine Dauer bei Aufenthalt im EU-Ausland rechtzeitig mit Ihrer heimischen Krankenversicherung klären. Sollte kein Krankenversicherungsschutz im Heimatland (mehr) bestehen, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Bitte beachten Sie folgende Neuerung seit Ende 2017:
Sofern Sie als EU- oder EWR-Studierende/r in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
Die gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ein weitgehend identisches Leistungsspektrum an. Es umfasst neben der Heilbehandlung bei Erkrankung und Unfall in begrenztem Umfang auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente.
Einige Anbieter (z.B. die Techniker Krankenkasse, Barmer oder die DAK) bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch online aus dem Ausland abzuschließen. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassenanbieter (TK, Barmer, DAK, AOK).
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reisekrankenversicherung für die Einreise, ein Sperrkonto und die Überleitung in die gesetzliche Krankenkasse zusammenführt, wird von Fintiba, Expatrio und Allyways angeboten.
Beiträge
Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, Studierenden einen günstigeren Studierendentarif anzubieten. Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 110 Euro pro Monat und wird nach Abschluss monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester haben Sie die Möglichkeit, sich zu einem regulären Tarif freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern. Die Beiträge liegen dann deutlich höher als im Studierendentarif.
Leistungen
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich festgelegt. Er bietet ausreichenden Schutz für die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall und bei einem Unfall und schließt in begrenztem Umfang Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente ein. Die Kosten für Behandlungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; Sie müssen die Rechnungen also nicht zunächst selbst bezahlen. Sollten in Ausnahmefällen die Kosten für ärztliche Leistungen den gesetzlich versicherten Umfang übersteigen, werden Sie vorab vom ärztlichen Personal darauf hingewiesen. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird.
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Seit dem 1.1.2022 sind Promovierende nicht mehr dazu verpflichtet einen Krankenkassennachweis für die Immatrikulation an einer deutschen Universität vorzuweisen. Da ein Krankenversicherungsnachweis jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen.

Die gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ein weitgehend identisches Leistungsspektrum an. Es umfasst neben der Heilbehandlung bei Erkrankung und Unfall in begrenztem Umfang auch Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für medizinisch notwendige Medikamente.
Einige Anbieter (z.B. die Techniker Krankenkasse, Barmer oder die DAK) bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch online aus dem Ausland abzuschließen. Bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassenanbieter (TK, Barmer, DAK, AOK).
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reisekrankenversicherung für die Einreise, ein Sperrkonto und die Überleitung in die gesetzliche Krankenkasse zusammenführt, wird von Fintiba, Expatrio und Allyways angeboten.
Beiträge
Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, Studierenden einen günstigeren Studierendentarif anzubieten. Der Beitrag liegt derzeit bei ca. 110 Euro pro Monat und wird nach Abschluss monatlich von Ihrem Konto eingezogen.
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester haben Sie die Möglichkeit, sich zu einem regulären Tarif freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung zu versichern. Die Beiträge liegen dann deutlich höher als im Studierendentarif.
Leistungen
Der Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse ist gesetzlich festgelegt. Er bietet ausreichenden Schutz für die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall und bei einem Unfall und schließt in begrenztem Umfang Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente ein. Die Kosten für Behandlungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; Sie müssen die Rechnungen also nicht zunächst selbst bezahlen. Sollten in Ausnahmefällen die Kosten für ärztliche Leistungen den gesetzlich versicherten Umfang übersteigen, werden Sie vorab vom ärztlichen Personal darauf hingewiesen. Sie können dann selbst entscheiden, ob die Behandlung durchgeführt wird.
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Seit dem 1.1.2022 sind Promovierende nicht mehr dazu verpflichtet einen Krankenkassennachweis für die Immatrikulation an einer deutschen Universität vorzuweisen. Da ein Krankenversicherungsnachweis jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen.

Die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland
EU und EWR-Länder
Aufgrund eines EU- und EWR-weit gültigen Sozialversicherungsabkommens benötigen Sie, sofern Ihr Herkunftsland Mitglied der EU oder des EWR ist, anfangs keine gesonderte Krankenversicherung. Sie sind weiterhin durch die staatliche Krankenversicherung ihres Heimatlandes abgesichert.
Dennoch sollten Sie den Krankenversicherungsschutz und seine Dauer bei Aufenthalt im EU-Ausland rechtzeitig mit Ihrer heimischen Krankenversicherung klären. Sollte kein Krankenversicherungsschutz im Heimatland (mehr) bestehen, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Bitte beachten Sie folgende Neuerung seit Ende 2017:
Sofern Sie als EU- oder EWR-Studierende/r in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
Die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen. Anders als bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bemisst sich zumeist nach dem vertraglich vereinbarten medizinischen Leistungsumfang, so dass in der Regel gilt: Je günstiger der Versicherungsvertrag, desto geringer die Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Beiträge
Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und je nach Leistungspaket stark. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Leistungen
Der Leistungsumfang von privaten Krankenversicherung ist sehr individuell. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
In Anspruch genommene ärztliche Leistungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Anschließend werden die in Anspruch genommen Leistungen mit dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspakets abgeglichen und dann, ggfs. teilweise, vom Anbieter erstattet.
Wichtig! Haben Sie einmal die Wahl für eine private Krankenversicherung getroffen, ist der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein!
Haftungsausschluss: Die hier gebotene Darstellung dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.

Seit dem 1.1.2022 sind Promovierende nicht mehr dazu verpflichtet einen Krankenkassennachweis für die Immatrikulation an einer deutschen Universität vorzuweisen. Da ein Krankenversicherungsnachweis jedoch für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist, möchten wir Ihnen nachfolgend gerne die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vorstellen.
Die private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zahlreiche private Krankenversicherungen. Anders als bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist der Leistungsumfang nicht gesetzlich festgelegt. Der Beitragssatz bemisst sich zumeist nach dem vertraglich vereinbarten medizinischen Leistungsumfang, so dass in der Regel gilt: Je günstiger der Versicherungsvertrag, desto geringer die Leistungen. Daher ist es besonders wichtig, Angebote zu vergleichen und dabei das Preis-Leistungs-Verhältnis zu berücksichtigen.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Allyways an.
Beiträge
Die Kosten für eine private Krankenversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und je nach Leistungspaket stark. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
Leistungen
Der Leistungsumfang von privaten Krankenversicherung ist sehr individuell. Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Versicherungsanbietern.
In Anspruch genommene ärztliche Leistungen müssen zunächst von Ihnen selbst bezahlt werden. Anschließend werden die in Anspruch genommen Leistungen mit dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspakets abgeglichen und dann, ggfs. teilweise, vom Anbieter erstattet.
Wichtig! Haben Sie einmal die Wahl für eine private Krankenversicherung getroffen, ist der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein!
Haftungsausschluss: Die oben angegebenen Daten dienen lediglich zu allgemeinen Informationszwecken. Das International Office der Universität Göttingen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Links oder Webseiten. Bitte verstehen Sie auch, dass wir keine detaillierte Beratung zu den Leistungspaketen einzelner privater Anbieter leisten können.


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