In publica commoda

Umsetzung in Formularen und Datenbanken

Da die Angabe des Geschlechts ein Pflichtmerkmal zu allen Merkmalsträgern der Hochschulstatistik ist und damit dem Geschlechtseintrag im Geburtsregister entsprechen muss, hat das Landesamt für Statistik Niedersachsen zusätzlich zu den bisherigen Ausprägungen 1 = „männlich“ und 2 = „weiblich“, eine dritte Ausprägung 3 = „divers“ sowie eine vierte Ausprägung 4 = „ohne Angabe“ eingeführt und bittet die Hochschulen, diese Möglichkeiten zur Erfassung der Geschlechtsausprägungen zu nutzen (vgl. Schlüsselverzeichnis NDS 2019). Das Präsidium hat am 18.02.2020 die Anpassung der Erfassung von Geschlecht (in vier Ausprägungen: "männlich", "weiblich", "divers" und "ohne Angabe") verbindlich beschlossen.

Existierende Dokumente und Formulare, z.B. Anmeldebögen, können auf die vier Eintragungsmöglichkeiten überprüft und meist unaufwändig angepasst werden.
Da an den Geschlechtseintrag über Verknüpfungen mit Datenbanken häufig Anredeformen für Anschreiben/Schriftstücke etc. gebunden sind, wird empfohlen, dies im Formulardesign zu berücksichtigen. "Divers" ist dabei keine Anredeform, sondern ein Geschlechtseintrag, korrespondierend zu "weiblich" und "männlich". Daher wird empfohlen, dass neben "Frau" und "Herr" mindestens eine weitere Möglichkeit der Anrede wählbar ist.

☐ weiblich ☐ männlich ☐ divers ☐ ___________
oder auch:
☐ männlich ☐ weiblich ☐ divers ☐ ohne Angabe
☐ Frau☐ Herr☐ Vorname + Nachname
oder auch:
☐ Herr☐ Frau☐ ohne Angabe

Weitere Anregung zu Anredeformen finden Sie unter Möglichkeiten der Anrede.