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Sprachanforderungen Digital Humanities (B.A.) (2-Fächer)

Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Ausreichende Englischkenntnisse sind mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachzuweisen. Als Nachweis dienen insbesondere:

a) UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® II;
b) NULTE-Zertifikate: mind. Niveau B2;
c) Cambridge English Scale: mind. 160 Punkte;
d) „International English Language Testing System" (IELTS Academic): mind. Band 5.5;
e) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 81 Punkte;
f) Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 59 Punkte.

Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags zurückliegen. Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch Amtssprache ist, oder ein Nachweis in der Hochschulzugangsberechtigung, dass wenigstens das Niveau B2 nach GeR erreicht wurde.

Sprachnachweis einreichen:
Sie müssen den Sprachnachweis beim Fach Digital Humanities einreichen und sich bescheinigen lassen, dass er akzeptiert wird. Dafür können Sie eine E-Mail an die Fachstudienberatung senden und erhalten dann die Bescheinigung. Diese müssen Sie anschließend an das Studierendenbüro infoline-studium@uni-goettingen.de schicken.