Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Der Studiengang “Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung” beruht auf einer einzigartigen rechtswissenschaftlichen und rechtskulturellen Kooperation der Partneruniversitäten Göttingen und Nanjing unter Federführung der beiden Schwesterninstitute. Auch das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren spiegelt diese Gemeinschaftlichkeit wieder. Sonach wird das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in Göttingen durch ein Registrierungsverfahren an der Universität Nanjing komplementiert.
Wenn wir Ihr Interesse an einer Bewerbung auf einen Studienplatz im Doppelmasterstudiengang “Chinesisches Recht und Rechtsvergleichung” geweckt haben sollten, dann freuen wir uns, Sie im Rahmen des alljährlichen Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens näher kennen zu lernen.
Bewerbungsschluss ist jedes Jahr der 15. Juli.
Bewerbung in Göttingen
Zunächst ist der ausgefüllte Zulassungsantrag einzureichen. Beizulegen ist weiterhinIm Zulassungsverfahren werden zunächst die oben genannten Zugangskriterien überprüft. Erfüllen mehr Bewerberinnen oder Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird zusätzlich ein Auswahlgespräch durchgeführt, dies ist in der Regel jedoch nicht erforderlich.
Die genaue Beschreibung der Zulassungsbedingungen sowie der zusätzlich zum Zulassungsantrag einzureichenden Unterlagen finden Sie in unserer Zulassungsordnung.
Registrierung in Nanjing
Im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in Göttingen wird auch eine Registrierung bei unserer Partneruniversität Nanjing durchgeführt.In der Regel sind für diese Registrierung nachfolgende Unterlagen erforderlich:
Für Fragen zu Ihrer Bewerbung steht Ihnen das Team der Studienkoordination jederzeit zur Verfügung.
Schreiben Sie uns gerne eine Email oder melden Sie sich telefonisch.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!