Aufgaben und Ziele des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft

Das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft ist ein Gemeinschaftsprojekt der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Nanjing. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Dialog zwischen der deutschen und der chinesischen Rechtskultur zu fördern. Dies geschieht durch Kooperation in Lehre, Forschung und juristischer Praxis. Ausgehend von einem Schwerpunkt im Zivil- und Wirtschaftsrecht hat sich das Institut seit 2001 auch dem öffentlichen Recht zugewandt. Das Institut leistet einen Beitrag zur wechselseitigen Verständigung sowie zum wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Austausch zwischen Deutschland und der VR China. Das Institut ist als akademische Einrichtung Bestandteil des "Rechtsstaatsdialogs" zwischen beiden Staaten.

Vor allem bildet das Institut chinesische und deutsche Studierende aus, die künftig in führenden Positionen von Justiz und Verwaltung, der Wirtschaft oder der Anwaltschaft als Multiplikatoren deutschen bzw. europäischen Rechtsdenkens wirken werden und dazu beitragen sollen, eine lebendige Brücke zwischen den Rechtskulturen zu schlagen. Im Bereich der rechtswissenschaftlichen Forschung werden gemeinsam Projekte zum deutschen und chinesischen Recht sowie zur Rechtsvergleichung und zum internationalen Wirtschaftsrecht durchgeführt.

Geschichte des Instituts

Die Georg-August-Universität Göttingen wurde 1737 gegründet und hat als Reformuniversität dazu beigetragen, das Gedankengut der Aufklärung weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Sie hat eine Reihe von Nobelpreisträgern und berühmten Wissenschaftlern hervorgebracht und genießt national wie international hohes Ansehen. Derzeit hören an der Universität Göttingen etwa 30.000 Studierende.

Die Universität Nanjing ist aus der Pädagogischen Schule Sanjiang, gegründet 1902, hervorgegangen und besteht in ihrer heutigen Form seit 1952. Sie gehört zu den führenden Universitäten und zum kleinen Kreis derjenigen Hochschulen, die von der chinesischen Regierung als Schwerpunktuniversität ausgewählt wurden und unmittelbar dem staatlichen Erziehungsministerium unterstehen.
Die Universität Nanjing ist eine von westlichen Universitäten bevorzugte Kooperationspartnerin. Zusammen mit der Johns-Hopkins-Universität wurde in den 1980er Jahren ein großes Chinesisch-Amerikanisches Zentrum gegründet. Derzeit hören an der Universität Nanjing ca. 35.000 Studierende.

Die 1981 wieder gegründete juristische Fakultät steht für hohes wissenschaftliches Niveau. An ihr gibt es momentan etwa 2000 Studierende, 24 Professoren und 26 Dozenten. Es existiert ein breit gefächertes Angebot an Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen. Neben dem Deutsch-Chinesischen Institut für Rechtswissenschaft sind der juristischen Fakultät das Institut für Asien-Pazifik-Recht, das Kriminologische Institut sowie das Institut für Immobiliarsachenrecht zugeordnet.

Seit 1984 besteht eine Partnerschaft zwischen den juristischen Fakultäten der Universitäten Göttingen und Nanjing, die zunächst eine gemeinsame Graduiertenausbildung umfasste. Am 5. Mai 1988 wurde zwischen den Universitäten der Vertrag zur Gründung des "Deutsch-Chinesischen Instituts für Wirtschaftsrecht" mit Sitz in Nanjing geschlossen. Das Institut nahm im Oktober 1989 seine Tätigkeit auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts und des Wirtschaftsrechts auf.
Seit 1999/2000 ist die langfristige Fortführung und Finanzierung des Projekts beschlossen. Mit der Intensivierung der Beziehungen zwischen Deutschland und der VR China werden die Aktivitäten und der fachliche Tätigkeitsbereich des Instituts schrittweise erweitert. Da sich gerade der Aufbau rechtsstaatlicher Verwaltungsstrukturen immer mehr zum Kernpunkt des deutsch-chinesischen Dialogs entwickelt, wurde am 4. November 2001 die Verwaltungsrechtliche Abteilung eröffnet. Anlässlich dieser Erweiterung wurde das Institut in "Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft" umbenannt.

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Einen vergleichbaren Grad der Institutionalisierung, Kontinuität und landesweiten Akzeptanz hat bislang keine andere akademische Kooperation im Rechtsbereich erreicht. Das Projekt nimmt in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Europa eine Spitzenstellung ein. In der VR China hat das Institut landesweit hohes Ansehen erlangt.
Im September 2003 würdigte der damalige deutsche Bundespräsident Johannes Rau die Arbeit des Instituts in seiner Rede an der Universität Nanjing über "Das Rechtsstaatsprinzip - Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft" ausdrücklich. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstrich die Bedeutung des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft noch einmal im Jahre 2007 bei einem Besuch in Nanjing.