Inklusionsfonds

Die Universität Göttingen hat sich mit Inkrafttreten der Inklusionsvereinbarung im Mai 2018 dazu entschlossen, einen Inklusionsfonds einzurichten. Im Sommer 2020 wurde vom Präsidium das 2-jährige Pilotprojekt zur Einrichtung eines Inklusionsfonds mit Beginn 01.10.2020 in der Gesamthöhe von 50.000 EUR aus dem zentralen Fonds bewilligt.

Im Rahmen dessen werden Inklusionsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung verschiedener Statusgruppen realisiert, für die es wenig bis keine Fördermöglichkeiten von zuständigen Rehabilitationsträgern oder Integrationsämtern gibt, um Finanzierungslücken zu kompensieren.

Ausgeschlossen ist die Förderung baulicher Inklusions-Maßnahmen, weil damit das Gesamtfördervolumen sehr schnell erreicht bzw. überschritten wird.

Die Förderung dient dazu, dezentrale und zentrale Einrichtungen bzw. Fakultäten zu unterstützen, in denen Menschen mit Behinderung tätig sind, und Anreize zu schaffen, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Nach Ende des ersten Förderjahres erfolgte eine erste positive Zwischenbilanz. Anfang 2023 wurde das Pilotprojekt erneut sehr erfolgreich nach Ende anschließender, kostenneutraler Verlängerung evaluiert. Das Präsidium hat am 10.05.2023 den Inklusionsfonds zentralfinanziert in gleicher Förderhöhe von 25.000 €/Jahr ausgestattet und verstetigt.

Zusätzlich wurden vom Präsidium für den Zeitraum 01.02.2023 bis einschließlich 18.11.2026 Personalmittel der Schwerbehindertenvertretung in Höhe von 10.000 €/Jahr zur Bereitstellung von Ressourcen zur Realisierung von Inklusionsprojekten umgewidmet, die ebenfalls im Inklusionsfonds abgebildet werden.

Bereits in 2023 laufen in dem Rahmen zwei Projekte. Eines umfasst die Barrierefreiheitsprüfung der uniintern 10-meistgenutzten Softwareanwendungen. Ein weiteres befasst sich mit der Erstellung von Inklusions-Webseiten.



Zielgruppen Inklusionsfonds