Formulare zum Promotions-studiengang




Promotionsordnung ab 2011


Anmeldung zur Promotionsprüfung



  1. Nachweis der erbrachten Leistungen im Promotionsstudiengang (PDF)

  2. Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (PDF)

  3. Versicherung bei Zulassung zur Promotionsprüfung (PDF)



Folgende Dokumente sind per E-Mail als PDF an doctorate@wiwi.uni-goettingen.de im Studiendekanat einzureichen



  • Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

  • Urschrift der Dissertation als PDF. Insofern die Gutachter*innen, bzw. der/die Drittprüfer*in ein Druckexemplar der Dissertation wünschen, müssen Sie Ihnen dieses persönlich zukommen lassen.

  • Versicherung gem. §12 PStO (in die Dissertation eingebunden, handschriftlich unterschrieben und eingescannt oder digital unterschrieben)

  • Bei kumulativer Dissertation: Aussagefähige Erklärung über den geleisteten Eigenanteil der Arbeit (in die Dissertation eingebunden, handschriftlich unterschrieben und eingescannt oder digital unterschrieben)

  • Studienzeitbescheinigung

  • Entweder der ausgefüllte und von dem Betreuungsausschuss unterschriebene Nachweis der erbrachten Leistungen gem. PStO, oder: Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Graduiertenkolleg (gem. Anlage 4 PStO), beides zusammen mit Teilnahmebescheinigungen der besuchten Veranstaltungen in einer PDF-Datei. Der Leistungsnachweis muss vom Betreuungsausschuss (nicht vom Prüfungsausschuss) unterschrieben werden. Der Betreuungsausschuss wird mit Zulassung zur Promotion festgelegt, während der Prüfungsausschuss mit Anmeldung zur Promotionsprüfung andere Mitglieder aufweisen kann. Diese sind vom Promovierenden mit Anmeldung zur Promotionsprüfung im Studiendekanat zu beantragen und müssen vom Studiendekan/der Studiendekanin genehmigt werden.

  • Ggfs. ein Nachweis der Erfüllung von Zulassungsauflagen

  • Vorschlag zur Zusammensetzung der Prüfungskommission, falls diese von Ihrem ursprünglichen Betreuungsausschuss abweicht.



Mit der Versicherung gemäß §12 PStO muss folgendes erklärt und unterschrieben werden



  • Die eingereichte Dissertation muss selbständig angefertigt sein und nicht die Hilfe Dritter in einer dem Prüfungsrecht und der wissenschaftlichen Redlichkeit widersprechenden Weise in Anspruch genommen worden sein.

  • Dass das Prüfungsrecht einschließlich der wissenschaftlichen Redlichkeit - hierzu gehört die strikte Beachtung des Zitiergebots, so dass die Übernahme fremden Gedankenguts in der Dissertation deutlich gekennzeichnet ist, beachtet wurde.

  • Dass beim vorliegenden Promotionsverfahren kein Vermittler gegen Entgelt eingeschaltet worden ist sowie im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren und seiner Vorbereitung:

    • kein Entgelt gezahlt oder entgeltliche Leistungen erbracht worden sind

    • keine Dienste unentgeltlich in Anspruch genommen wurden, die dem Sinn und Zweck des Prüfungsverfahrens widersprechen.



  • Dass keine entsprechende Promotion anderweitig beantragt und hierbei die eingereichte Dissertation oder Teile daraus, vorgelegt worden sind.

  • Unwahrheiten hinsichtlich der vorstehenden Versicherung schließen die Zulassung zur Promotionsprüfung aus und im Falle eines späteren Bekanntwerdens kann die Promotionsprüfung für ungültig erklärt oder der Doktorgrad aberkannt werden.







Foto eines mit bunten Luftballons geschmückten Promotionswagens

Kontakt

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat/ Promotionsangelegenheiten

doctorate@wiwi.uni-goettingen.de