Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht vom 25.-29.09.2023

Auch in diesem Jahr findet die Vortragsreihe „Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht“ des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft der Georg-August-Universität Göttingen in der Woche vom 25.-29.09.2023 im hybriden Format statt.

Die in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg organisierte Veranstaltung richtet sich an Studierende, Doktoranden und Praktiker*innen, die einen ersten Einblick in das chinesische Recht gewinnen oder bereits vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten. Im Vordergrund steht dabei der fachliche Austausch über aktuelle Entwicklungen des chinesischen Rechts und die Rechtspraxis in China. Das Deutsch-Chinesische Institut freut sich über ein wachsendes internationales Publikum, sodass die Vortragsreihe auf Englisch stattfinden wird.

Hauptbestandteil der Sommerschule ist eine tägliche Basisvorlesung „Chinese Business Law“ von Herrn Professor Dr. Knut Benjamin Pißler, China-Referent am Max-Planck-Institut. Daneben erwarten wir zahlreiche weitere Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des chinesischen Rechts, die mit spannenden Vorträgen aus Wissenschaft und Praxis die Veranstaltungswoche füllen werden.

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen über das untenstehende Formular. Da die Teilnehmerzahl auf 40 Personen begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige Anmeldungen.

Für weitere Informationen und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0551 / 39-21820 oder per Mail unter ChinaRecht@jura.uni-goettingen.de zur Verfügung.
Studierende sind von der Entrichtung des Tagungsbeitrags befreit, Referendar*innen müssen nur einen ermäßigten Betrag iHv. 60 € zahlen. Der reguläre Tagungsbeitrag beträgt 150 €.

Studierende der Rechtswissenschaften können durch das Bestehen der Take-Home-Examination ihren Fremdsprachennachweis gem. § 4 I Nr. 1 d NJAG erwerben.

Das Programm finden Sie hier.

Formular ist nicht aktiv.