Erasmus+ Soziale Teilhabe

Studierende

Unabhängig vom Programmland kann ein "Social Top up", d. h. ein Zuschuss in Höhe von 250,00 € pro finanziell geförderten Monat gewährt werden. Alle Social Top ups sind kombinierbar mit dem Top up Green Travel und dem Top up Outgoing Praktika.

Eine erste Abfrage erfolgt während des Bewerbungsverfahrens für einen Studien- bzw. Praxisaufenthalt. Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt ausgewählt und nominiert wurden, erhalten dann im weiteren Verfahren von der Abteilung Göttingen International einen Link übermittelt. Verbindliche Anträge können dann innerhalb der kommunizierten Frist online gestellt werden. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Studierende mit Beeinträchtigung und Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, können alternativ auch einen Realkostenantrag stellen.

Erfahren Sie mehr über die antragsberechtigten Zielgruppen und die Kriterien:

Zuschuss (Social Top up)

  • Das Social Top up soll Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung (ab mind. GdB 20) oder chronischer Erkrankung unterstützen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen gebeten, einen entsprechenden Nachweis (z. B. Attest oder Kopie des GdB) bei Aufforderung (Stichprobe) vorzulegen.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Kind/ern, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Bitte nutzten Sie auch frühzeitig unser Beratungsangebot.

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 50 können alternativ einen Realkostenantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
  • Bitte nutzten Sie frühzeitig unser Beratungsangebot. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren.

Zuschuss (Social Top up)

  • Das Top up soll Teilnehmende, die einen Erasmus+ KA 131 geförderten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, unterstützten.
  • Eine Beantragung ist auch bei Mitreise des Partners möglich.
  • Das Social Top up kann nur einmal pro Kind beantragt werden (keine Doppelförderung).
  • Elternteile, die mit mind. zwei Kindern ein Auslandsstudium planen, können beide das Social Top up beantragen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen stichprobenartig um Einreichung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Geburtsurkunde/n, Reisebelege) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot.

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende, die einen Erasmus+ KA 131 geförderten Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, können alternativ einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Betreuungskosten
  • Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
  • Bitte nutzten Sie frühzeitig unser Beratungsangebot. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren.

Zuschuss (Social Top up)

  • Das Social Top up soll Teilnehmende, die aus einem nicht-akademischen Haushalt kommen, unterstützen.
  • Keines der Elternteile hat einen akademischen Abschluss (z. B. Hochschul-/Fachhochschulabschluss). Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss, auch wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen stichprobenartig um Einreichung einer ehrenwörtlichen Erklärung der Eltern gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Teilnehmende mit Kind/ern oder erwerbstätige Studierende.

Zuschuss (Social Top up)

  • Antragsberechtigt sind erwerbstätige Studierende, die mit zeitlichem Bezug zur Mobilität einer mind. 6-monatigen fortlaufenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.
  • Die Tätigkeit darf maximal drei Monate vor Beginn der Mobilität beendet werden. Bsp.: Die akademische Mobilität startet am 15.10., die Tätigkeit darf frühestens am 15.08. enden.
  • Die Studierenden haben monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR (Nettoverdienst) verdient.
  • Bitte beachten: Während des Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalts darf keine vergütete Tätigkeit ausgeübt werden, auch nicht online vom Gastland aus.
  • Studierende, die mit Erasmus+ ein vergütetes Praktikum (vgl. Zuverdienstgrenze) absolvieren, sind nicht antragsberechtigt.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Teilnehmende stichprobenartig um Einreichung eines entsprechenden Nachweises (z. B. Gehaltsabrechnungen) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Teilnehmende mit Kind/ern oder Erstakademiker*innen.

Hochschulpersonal (Lehrende und wissenschaftsunterstützendes Personal)

Realkostenantrag (Individualantrag

  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung können einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot: Karen.Denecke@zvw.uni-goettingen.de. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren. Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.

Zuschuss (Social Top up)

  • Teilnehmende mit Kind/ern können pro Mobilität einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250,00 € für Betreuungskosten im Ausland (Nachweis erforderlich) beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der Universität nicht bereits an anderer Stelle ein Zuschuss beantragt und bewilligt wurde.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot: karen.denecke@zvw.uni-goettingen.de . Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren.

Kontakt:

Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21330
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