Erasmus+ Soziale Teilhabe

Studierende

Unabhängig vom Programmland kann ein Zuschuss, sog. "Social Top Up", in Höhe von 250,00 € pro geförderten Monat gewährt werden. Alle Social Top Ups sind kombinierbar mit dem Top Up Green Travel und dem Top Up Outgoing Praktika.

Die Beantragung erfolgt während des Bewerbungsverfahrens (Frist 31.01. bzw. 10.01. für Studierende der UMG).

Studierende mit Beeinträchtigung und Studierende, die einen Auslandsaufenthalt mit Kind/ern planen, können alternativ auch einen Realkostenantrag stellen.

Erfahren Sie mehr über die antragsberechtigten Zielgruppen:

Zuschuss (Social Top Up)

  • Das Social Top Up soll Teilnehmende mit einer Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung unterstützen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen um Einreichung eines entsprechenden Nachweises (z. B. Attest oder Kopie des GdB) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top Ups für Teilnehmende mit Kind/ern, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot.

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 50 können alternativ einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren.

Zuschuss (Social Top Up)

  • Das Top Up soll Teilnehmende, die ein Auslandsstudium mit Kind/ern planen, unterstützten.
  • Eine Beantragung ist auch bei Mitreise des Partners möglich.
  • Das Social Top-Up kann nur einmal pro Kind beantragt werden (keine Doppelförderung).
  • Elternteile, die mit mind. zwei Kindern ein Auslandsstudium planen, können beide das Social Top-Up beantragen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen um Einreichung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Geburtsurkunde/n, Reisebelege) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top Ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Erstakademiker*innen oder erwerbstätige Studierende.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot.

Realkostenantrag (Individualantrag)

  • Teilnehmende, die ein Auslandsstudium mit Kind/ern planen, können alternativ einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Betreuungskosten
  • Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren.

Zuschuss (Social Top Up)

  • Das Social Top Up soll Teilnehmende, deren Eltern keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss erworben haben (sog. "Erstakademiker*innen"), unterstützten.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Erasmus+ Teilnehmer*innen stichprobenartig um Einreichung einer ehrenwörtlichen Erklärung der Eltern gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top Ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Teilnehmende mit Kind/ern oder erwerbstätige Studierende.

Zuschuss (Social Top Up)

  • Das Social Top Up soll erwerbstätige Teilnehmende, die einer mind. 6-monatigen regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem monatlichen Verdienst von > 450,00 und < 850,00 € vor Beginn der Mobilität nachgegangen sind, unterstützten.
  • Bitte beachten Sie: Einer Beschäftigung während des Erasmus+ Auslandsstudium darf dann nicht nachgegangen werden.
  • Nach erfolgreicher Beantragung werden Teilnehmende stichprobenartig um Einreichung eines entsprechenden Nachweises (z. B. Gehaltsabrechnungen) gebeten.
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Social Top Ups für Teilnehmende mit Beeinträchtigung, Teilnehmende mit Kind/ern oder Erstakademiker*innen.

Hochschulpersonal (Lehrende und wissenschaftsunterstützendes Personal)

Realkostenantrag (Individualantrag

  • Teilnehmende mit einer Beeinträchtigung ab GdB 20 oder einer chronischen Erkrankung können einen Individualantrag stellen.
  • Vorbereitende Reisen (inkl. Begleitperson) und auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität sind bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr förderfähig.
  • Was fällt unter auslandsbedingte Mehrkosten im Fall einer Beeinträchtigung?
    1. Fahrtkosten: PKW Kosten, Taxikosten, Flugkosten, Bahnkosten
    2. Unterkunft: Mietkosten
    3. Assistenz: Reisekosten, Stundenlohn, Unterkunft
    4. Medizinische Beratung
    5. Didaktisches Material
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot: Karen.Denecke@zvw.uni-goettingen.de. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren. Der Realantrag ist 2 Monate vor Beginn der Mobilität durch uns bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) einzureichen.

Zuschuss (Social Top-Up)

  • Teilnehmende mit Kind/ern können pro Mobilität einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250,00 € für Betreuungskosten im Ausland (Nachweis erforderlich) beantragen. Voraussetzung ist, dass innerhalb der Universität nicht bereits an anderer Stelle ein Zuschuss beantragt und bewilligt wurde.
  • Bitte nutzten Sie unser Beratungsangebot: Karen.Denecke@zvw.uni-goettingen.de. Wir unterstützten Sie im Antragsverfahren.

Kontakt:

Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21330
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