Praktika für Outgoing Studierende - Erasmus+ (KA 131)

Klären Sie für sich zunächst folgende Fragen:

  • Handelt es sich um ein freiwilliges oder ein verpflichtendes Auslandspraktikum?
  • Wird mein Vorhaben von meiner Fakultät/meinem Seminar unterstützt?
  • Habe ich mindestens 60 Tage Zeit für ein Auslandspraktikum? Und wann ist ein passender Zeitraum?
  • Wann möchte ich ein Praktikum absolvieren: während des Studiums oder nach meiner Exmatrikulation?

Ihre Ansprechperson für Anerkennung von Praxisanteilen oder Ihr*e Erasmus+ Programmbeauftragte*r in der Fakultät/im Seminar steht Ihnen bei diesen Fragen zur Verfügung. Studierende des Lehramts können sich auch im Studiendekanat Lehrer*innenbildung informieren.

Branche – Unternehmen – Erfahrungen und Kenntnisse:

  • In welcher Branche/in welchem Arbeitsbereich möchte ich Erfahrungen sammeln?
  • Welche zusätzlichen Erfahrungen und Fähigkeiten sind wichtig für ein Auslandspraktikum? Was sollte ich mir im Vorfeld noch aneignen?
  • Was sollte ich für eine erfolgreiche Bewerbung in meinem Zielland beachten?
  • Welches Unternehmen oder welche Organisation kann mir ein förderfähiges Praktikum anbieten?

Einige Links für die Praktikumssuche:

Fremdsprachenkenntnisse:

  • Welche Sprachkenntnisse brauche ich? Welches Niveau sollte ich bis zum Praktikumsbeginn beherrschen?

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS) und nutzen Sie das große Angebot an Sprachkursen und Sprachzertifikaten.

Vorbereitung auf ein Leben in einer anderen Gesellschaft:

Weitere Informationen:

  • Der Bezug zum Studium bzw. zur zukünftigen beruflichen Berufsplanung muss klar ersichtlich sein.
  • Aufenthalte, die der Erstellung einer Abschlussarbeit dienen, sind nicht mit Erasmus+ KA 131 "Working E+xperience" förderfähig.
  • Die Fakultät bzw. der Studiengang unterstützt die Bewerbung und wird das Auslandspraktikum anerkennen.
  • Die Aufgaben, die Ihnen während des Praktikums von der aufnehmenden Einrichtung übertragen werden, müssen ein anspruchsvolles Niveau haben und sollten sich an der (Mit-)Arbeit an Projekten orientieren. Rein administrative Tätigkeiten, allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung oder Dateneingabe sind z.B. nicht für eine Erasmus+ - Förderung vorgesehen.
  • Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen (einschließlich spezialisierter Agenturen) sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind nicht förderfähig.
  • Bereits begonnene Praktika sind nicht rückwirkend förderbar.
  • Die aufnehmende Einrichtung hat eine Niederlassung in einem
    Erasmus+ KA 131 Programmland

    • Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
    • Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen
    • Assoziierte Partner der EU: Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei
    • Ein Praktikum in Deutschland ist nicht förderfähig.

  • Ihr Vorhaben erfüllt die o. g. Kriterien? Dann bewerben Sie sich doch um eine Erasmus+ KA 131 Förderung im Rahmen von „Working E+xperience“!

Das Projekt "Working E+xperience"

Regulär immatrikulierte Studierende der Universität Göttingen. Lehramtsstudierende, deren Schulpraktikum bis 31.05.2023 beendet sein wird, bewerben sich bitte im Projekt „Mix it“ (s. o.).

Erasmus Mundus Stipendiat*innen sind nicht antragsberechtigt.

Eine Förderung ist grundsätzlich ab dem ersten Hochschulsemester möglich. Wenn Sie allerdings im ersten Studienjahr ein Auslandspraktikum planen, sollten Sie bereits über erste berufliche Erfahrungen verfügen und dementsprechende Nachweise erbringen können.

Bewerbungen sind grundsätzlich fortlaufend möglich und können zu folgenden Fristen des Jahres eingereicht werden:

  • 15. Januar: Praktikumsbeginn ab 15. April
  • 15. März: Praktikumsbeginn ab 15. Juni
  • 15. Mai: Praktikumsbeginn ab 15. August
  • 15. Juli: Praktikumsbeginn ab 15. Oktober
  • 15. September: Praktikumsbeginn ab 15. Dezember
  • 15. November: Praktikumsbeginn ab 15. Februar
  • Eine Bewerbung für ein Praktikum, welches später als drei Monate nach Bewerbungstermin beginnt, ist grundsätzlich möglich, z. B. kann eine Bewerbung für ein Praktikum, welches zum 01. August beginnen soll, schon zum 15. Januar eingereicht werden.

    Die Evaluation der Bewerbungen und die Rückmeldung zur Auswertung erfolgen schnellstmöglich nach den o. g. Fristen per E-Mail an die Bewerber*innen.

    Registrieren Sie sich mit Ihrer @stud.uni-goettingen.de-Adresse im Mobilitätsportal und öffnen Sie das entsprechende Bewerbungsformular. Studierende, die bereits für eine frühere Mobilität einen Zugang zum Mobilitätsportal mit einer anderen Adresse anlegten, registrieren sich bitte wie beschrieben neu.

    Mit dem Online-Formular müssen Sie folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:

  • Bewerbungsformular: Lesen Sie auch die Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung
  • Nachweis der aufnehmenden Praktikumseinrichtung (Für den Call 2021 gilt: Der Nachweis kann in begründeten Ausnahmefällen bis 1 Woche nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für Bewerbungen auf den Call 2022 eine Nachreichung nicht mehr möglich sein wird!)
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (vgl. Ausschreibung; Hinweis für Studierende moderner Philologien oder englischsprachiger Studiengänge: Bitte laden Sie die Zulassung oder eine Immatrikualtionsbescheinigung hoch)
  • Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung
  • ggf. ein Nachweis über bereits erfolgte Erasmus+ Förderung (z. B. durch das Certificate of Stay)

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Abteilung Göttingen International (s. "Wann sind die Bewerbungsfristen?") fordern wir Sie auf, bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn ein vollständiges Learning Agreement for Traineeships über das Mobilitätsportal einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Learning Agreement for Traineeships.

Die Ausschreibung enthält alle relevanten Informationen zu den allgemeinen Förder- und Bewerbungsvoraussetzungen und sollte unbedingt vor einer Bewerbung gelesen werden. Die Übesicht der Förderraten informiert über die jeweiligen Förderbedingungen. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltszeitraum nicht zwangsläufig mit dem Förderzeitraum übereinstimmt.

Call 2021 - letzte Bewerbung zum 15.03.2023 möglich

Call 2022

Zuschüsse für emmissionsarmes Reisen: Top up Green Travel
  • Studierende, die mit einem emissionsarmen Transportmittel zum Praktikumsort reisen, haben die Möglichkeit, einen Zusatzantrag zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuschüsse für Studierende mit 'fewer opportunities': Social Top ups

Studierende, die zu einer den unten genannten Gruppen gehören, können eine Erhöhung von 250 € pro geförderten Monat beantragen.

  • Studierende mit Kind/ern
  • Teilnehmer*innen mit Beeinträchtigung ab GdB 20 und/oder chronischer Erkrankung
  • Studierende, deren Eltern keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss erworben haben (sog. "Erstakademiker*innen").
  • Erwerbstätige Studierende, die einer mind. 6-monatigen regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem monatlichen Verdienst von > 450,00 und < 850,00 € vor Beginn der Mobilität nachgegangen sind. Bitte beachten Sie: Dieses Social Top up steht nicht für vergütete Praktika zur Verfügung.
  • Weitere Informationen finden Sie hier

Für geförderte Praktika, die bis zum 31.12.2022 beendet wurden, finden Sie weitere Informationen hier.

Teilnehmende müssen im Rahmen der Unterzeichnung der Förderzusage bestätigen, dass sie krankenversichert sind und für sie am Arbeitsplatz Unfall- und Haftpflichtversicherung bestehen. Sollte die aufnehmende Einrichtung keinen Versicherungsschutz anbieten, müssen diese Versicherung selbstständig abgeschossen werden. Darüber hinaus werden Unfall- und Haftpflichtversichungen für die Freizeit sowie Auslandskrankenschutz (inkl. Übernahme von Rücktransportkosten) dringend empfohlen.

Gesetzlich versicherte Studierende, die ein freiwilliges Praktikum mit Entgelt planen, sollten frühzeitig ihre Krankenversicherung kontaktieren.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

  • Erasmus+ Key Action 131-Geförderte müssen an einen verpflichtenden Online-Sprachassessment teilnehmen. Dieser sogenannte "Online Language Support" (OLS) bietet Erasmus+ Geförderten verschiedene Möglichkeiten: Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen.
  • Das Assessment ersetzt nicht den einzureichenden Sprachnachweis.
  • Sofern eine der folgenden Sprachen erste Unterrichtssprache während des Auslandsaufenthalts sein wird, muss der Test vor Aufenthaltsbeginn absolviert werden: Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR) oder Italienisch (IT). Angebote in weiteren EU-Sprachen als auch Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch werden sukzessive eingebunden.
  • Mit Erhalt einer Erasmus+ Förderzusage informiert die Abteilung Göttingen International bzw. eu|academy, wenn ein Online-Sprachassessment absolviert werden muss. Muttersprachler*innen sind vom verpflichtenden Test befreit.
  • Hinweis für Geförderte der Calls 2021 und 2022: Die Implementierung der neuen EU-Datenbank eu|academy für das verpflichtende Sprach-Assessment (sog. "OLS" - Online Language Support) verzögert sich. Vor diesem Hintergrund werden alle Erasmus+ Geförderten der Calls 2021 und 2022 vom verpflichtenden OLS-Assessment befreit. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie das OLS-Assessement freiwillig absolvieren. Eine Mitteilung, sobald die OLS-Funktion vollumfänglich bereit steht, erfolgt per Mail. Unabhängig davon können Sie gerne schon das Angebot der „eu|academy“ auf freiwilliger Basis nutzen. Neben den virtuellen Sprachtests und -kursen werden auch Selbstlernkurse zu weiteren Themen wie z. B. „migration & intergration“ oder „cities, urban & regional development“ angeboten.

Kontakt:

Patricia Missler
Beratung Erasmus + KA 131 /
Outgoing Studierende (Studium & Praktika)


Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Telefon: + 49 (0)551 39 21344
E-Mail: patricia.missler@uni-goettingen.de

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individuelle Beratung?

Bitte benutzen Sie den Usernamen und das Passwort Ihres Studierendenaccounts. Die Anmeldedomäne lautet ug-student\. Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an den IT Support.

Erasmus+ Key Action 131 Team

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21306
+ 49 (0)551 39 21330

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