Aufenthaltsrechtliche Folgen des Krieges in der Ukraine, Unterstützung vor Ort

Die Universität hat zwei Websites aufgesetzt, die zu zentralen Informationsressourcen heranwachsen sollen. Eine von der Abt. Öffentlichkeitsarbeit gepflegte Website stellt Resolutionen und Erklärungen zusammen und verweist auch auf lokale Spendenaufrufe. Eine weitere, von der Abt. Göttingen International gepflegte Website hält praktische Informationen für direkt Betroffene bereit. Beide Seiten bleiben im Aufbau. Für Initiativen, Hilfsangebote und fallbezogene Anfragen steht zudem die Funktionsadresse ukraine@uni-goettingen.de bereit, die von GI bearbeitet wird. Weiterhin zur Verfügung steht Anke Anwand als zentrale Ansprechperson für Geflüchtete unter gefluechtetenarbeit@uni-goettingen.de sowie unsere übliche Kontaktadresse für Studieninteressierte und Studierende international.study@uni-goettingen.de.  
 
Die Stadt Göttingen hat ebenfalls eine Website aufgesetzt, über die aktuelle Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden. Sie hat zudem eine Krisen-Hotline unter der Rufnummer 0551 400 5000 geschaltet.
 
Das Land Niedersachsen rechnet kurzfristig mit der Zuweisung von 40.000 Geflüchteten aus der Ukraine. Stadt und Landkreis Göttingen bereiten Unterkünfte vor, darunter auch Massenunterkünfte, gehen aber aktuell davon aus, dass diese allenfalls für die Kurzfristunterbringung benötigt werden: Die Stadt sammelt Angebote von Hotels und Pensionen, dazu von Privatpersonen, die sich zur Aufnahme ukrainischer Geflüchteter bereiterklärt haben. Etwaige Kosten werden vom Sozialamt getragen. Der Zugriff auf diese Unterkünfte erfolgt über die Polizeidirektion Göttingen, die rund um die Uhr erreichbar und auch mit Beamten am Bahnhof präsent sind. Sie ist telefonisch unter 0551 491 0 zu erreichen.
 
Ab Mittwoch dieser Woche wird zudem im Neuen Rathaus eine Beratungsstelle für Neuankömmlinge aus der Ukraine eingerichtet, an der sich auch die Ausländerbehörde beteiligt. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang und die Meldehalle, ein Verweissystem innerhalb des Gebäudes ist in Vorbereitung.
 
BMI und Innenministerien der Länder haben heute Beschlüsse zum Aufenthaltsrecht von Ukrainer*innen getroffen. Das BMI stellt die aktuelle Rechts- und Verordnungslage schon seit letzter Woche auf einer eigenen Website dar. Eingeschlossen sind alle ukrainischen Staatsangehörigen, unabhängig davon, wann sie eingereist sind:
 
Angelehnt an die Massenzustrom-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2001 erhalten ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr vergeben und ist grundsätzlich verlängerbar. Sie wird direkt von der Ausländerbehörde vergeben, es ist keine Einleitung eines Asylverfahrens, insofern auch keine Vorsprache beim BAMF / bei der Landesaufnahmeeinrichtung in Friedland nötig. Die Ausländerbehörde bittet um Kontaktaufnahme per E-Mail mit Scan des Reisepasses, weil die Behörde weiterhin pandemiebedingt im Schicht- und reduzierten Präsenzbetrieb arbeitet. Die zuständige Sachbearbeitung ist hier recherchierbar. Aus pragmatischen Gründen wird der Titel nach §24 AufenthG auch an Personen vergeben, die visumsfrei eingereist sind und noch weniger als 90 Tage im Land sind (statt Verlängerung des Aufenthaltsrecht auf 180 Tage wie zunächst angedacht).
 
Die Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG verschafft, auf dem Weg einer etwas waghalsigen Rechtskonstruktion, Zugang zu Leistungen nach Aslybewerberleistungsgesetz und stellt mithin eine Mindestabsicherung her. Kontaktstelle dafür ist das Sozialamt der Stadt Göttingen. Ausländerbehörden im Land Niedersachsen vergeben darüber hinaus eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis und ermöglichen Zugang zu Qualifizierungs- und Vermittlungsleistungen der Agentur für Arbeit. Auch Studium oder Forschung sind natürlich möglich.
 
Sonderregelungen für die Aufnahme ukrainischer Studierender an niedersächsischen Hochschulen, etwa in höhere Fachsemester, sind von Seiten des niedersächsischen Gesetz- oder Verordnungsgebers noch nicht absehbar. Für den Augenblick bleiben Studieninteressierte auf den Regelweg der Bewerbung um Studienplätze verwiesen. Kommt es hier zu Änderungen, werden wir Sie zeitnah informieren. Eigene Entscheidungen zur Ausgestaltung von Auswahl- und Zulassungsverfahren, die an den Fakultäten liegen (weiterführende Studiengänge, Promotion), bleiben davon unberührt.
 
Von der aktuellen Krise betroffen sind auch Studierende aus der Russischen Föderation und Belarus. Nach aktuellem Stand kann insbes. DAAD-Förderung von Studierenden in Anspruch genommen werden, die nach Deutschland kommen wollen. Eine Neueinschreibung russischer und belarussischer Studierender ist und bleibt uneingeschränkt möglich.
 
Aufenthaltsrechtlich hat die aktuelle Krise für Studierende aus Russland und Belarus nicht zu Anpassungen geführt. Dies bedingt auch, dass es keine gesonderten Bleiberechte für Studierende gibt, die vor der Rückreise nach Russland oder Belarus stehen. Besteht keine Finanzierung, die ein weiterführendes Studienprojekt und auf diesem Weg ein Bleiberecht ermöglichen würde, ist der einzige aktuell möglich Weg die Einleitung eines Asylverfahrens. Der Antrag muss bei der Zweigniederlassung des BAMF in der Landesaufnahmestelle Friedland gestellt werden und geht mit einer Pflicht zur Wohnsitzname dort einher, eröffnet aber Zugriff auf Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Zu den Erfolgsaussichten eines solchen Aslyantrags ist zu diesem Zeitpunkt noch nichts zu sagen.