Nachweis von Englisch­kenntnissen


für den Bachelor­studiengang Sustainable Development Studies


Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen und diese bei der Einschreibung in den Studiengang nachweisen. Ausreichende Englischkenntnisse müssen mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau B2 oder höher nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachgewiesen werden.


Als Nachweis dienen insbesondere:



  1. UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® II;

  2. NULTE-Zertifikate: mind. Niveau B2;

  3. Cambridge English Scale: mind. 160 Punkte;

  4. „International English Language Testing System" (IELTS Academic): mind. Band 5.5;

  5. „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 81 Punkte;

  6. Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 59 Punkte.

  7. sonstiger Nachweis nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR), mindestens Niveau B2.


Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen.


Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch die Amtssprache ist, oder eine Durchschnittsnote von wenigstens 8 Punkten im Fach „Englisch“ innerhalb der beiden Schuljahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder die Bestätigung des Niveaus B2 im Abiturzeugnis.


Zur Einschreibung wird ein Nachweis über die Sprachkenntnisse benötigt. Diese Bestätigung erhalten Sie bei:



PD Dr. Michael Dickhardt

Centre for Modern Indian Studies (CeMIS)


Tel. 0551 39-28949

mdickha@gwdg.de




Eine Frau mit langen schwarzen Haaren und in einem blauen Kleid sitzt auf einer Mauer und blickt auf eine Stadt. Sie hält einen Laptop auf ihren Knien.