In publica commoda

Horizon Europe - European Research Council (ERC)


Der ERC finanziert seit 2007 Grundlagenforschung durch themenoffene Ausschreibungen, auf die sich herausragende Wissenschaftler*innen aller Disziplinen bewerben können. Alleiniges Auswahlkriterium für ERC-Grants ist die wissenschaftliche Exzellenz sowohl der Projektvorschläge als auch der Antragstellenden.

Seit Gründung des ERC hat das Interesse der Forschenden stetig zugenommen, was sich auch an den Antragszahlen ablesen lässt. Im Zeitraum 2007 bis 2021 lag die Bewilligungsquote für deutsche Antragstellende bei ca. 15 Prozent. Darüber hinaus kann der ERC-Antrag auch als Grundlage für nationale Förderformate dienen und in angepasster Form eingereicht werden (Doppelfinanzierungen sind nicht zulässig).

Um Ihre Erfolgsaussichten als Antragstellende zu erhöhen, sind an der Universität Göttingen Beratungs- und Antragswege etabliert worden, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Die Beratung übernehmen die Mitarbeiter*innen des EU-Hochschulbüros der Abteilung Forschung und Transfer. Damit diese ihren größtmöglichen Nutzen entfalten kann, möchten wir Sie ermutigen, sich drei Monate vor Ende der jeweiligen Einreichungsfrist mit dem EU-Hochschulbüro in Verbindung zu setzen. Der zeitliche Vorlauf ist notwendig, da Abstimmungen zwischen dem Antragstellenden, dem jeweiligen Dekanat, der Zentralverwaltung und dem Präsidium erfolgen müssen, um u.a. den Zugang zu Räumlichkeiten (z.B. Laborflächen) und Personalfragen zu klären sowie eine fundierte Budgetkalkulation für die gesamte Projektlaufzeit zu gewährleisten (z.B. Abschreibungen Equipment, Audits).

Wenn Sie einen ERC-Antrag stellen wollen, besteht die Möglichkeit, für die Arbeiten während der Antragsphase eine Anschubfinanzierung zu beantragen. Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte das EU-Hochschulbüro sechs Monate vor Einreichung Ihres ERC-Antrags.

Bitte beachten Sie die folgende Ankündigung des ERC: Um bei der ERC Starting Grant-Ausschreibung 2027 einen Antrag einreichen zu können, darf die Verteidigung der Dissertation nicht länger als 10 Jahre vor dem 1. Januar 2027 zurückliegen. Um bei der ERC Consolidator Grant-Ausschreibung 2027 einen Antrag einreichen zu können, muss die Verteidigung der Dissertation zwischen 5 und 15 Jahren vor dem 1. Januar 2027 stattgefunden haben. Der Förderzeitraum kann in ordnungsgemäß belegten Fällen, wie Elternzeit oder klinische Ausbildung, verlängert werden. Die Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden formalen Verabschiedung des ERC-Arbeitsprogramms 2027 im Sommer 2026.

Um alle Antragstellenden bei der Strukturierung des zeitlichen Ablaufs bis zur Antragsfrist zu unterstützen, veröffentlicht das EU-Hochschulbüro interne Fristen, die als Empfehlung dienen.

Der ERC hat eine Video-Reihe unter dem Namen "ERC Classes" veröffentlicht. Die Videos bieten einen Einblick in die Antragstellung, den Begutachtungsprozess und geben Hinweise zur Vorbereitung von Interviews während des Begutachtungsverfahrens.

Wir freuen uns darauf, Sie mit unserer Expertise bei Ihrem ERC-Antrag zu unterstützen.