Juristische Fakultät

Die juristische Fakultät gehörte 1734 zu den vier Gründungsfakultäten der Georgia Augusta. Dem damaligen Kurator Freiherr Adolph Gerlach von Münchhausen, lag besonders die Ausbildung von Juristen für den Staatsdienst am Herzen, so dass er die Universität Göttingen in Konkurrenz zur juristischen Fakultät in Halle sah und deshalb von Beginn an herausragende Professoren berief, um der juristischen Fakultät zu einem raschen Aufstieg zu verhelfen. So war es Professoren wie Johann Jacob Schmauss und Johann Stephan Pütter zu verdanken, dass bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nahezu durchgehend fast die Hälfte der Göttinger Studierenden im Fach Jura eingeschrieben war. Bald bildete der „Göttinger Pragmatismus“ ein Charakteristikum der Fakultät: Während die meisten Universitäten ihr Augenmerk vor allem auf die Theorie legten, wurden in Göttingen Fälle und deren Lösungen bereits im Studium behandelt – eine Methode, die sich nach und nach an allen deutschen Universitäten durchsetzte.

Mit der Eröffnung des juristischen Seminars 1894 erhielt die juristische Fakultät ihre erste eigene Bibliothek und erweiterte damit die Lernmöglichkeiten für Studierende. Die Ausdifferenzierung des Rechts führte zu einer steten Erweiterung der Rechtsgebiete: Während sich zu Beginn neben dem römischen- und allgemeinen Recht zunächst das deutsche Staatsrecht etablierte, wurde die Einteilung der Rechtsgebiete immer komplexer und umfasst heute die Einteilung in Zivil-, Staats-, und Strafrecht samt diversen Untergebieten.

Obwohl die juristische Fakultät in Hinblick auf die Studierendenzahlen heute nur noch an dritter Stelle innerhalb der Universität Göttingen steht, hat sie deutschlandweit weiterhin einen hervorragenden Ruf mit der Folge, dass weiterhin diverse Richter der höchsten deutschen Gerichte in Göttingen studiert haben.