Tagungsbericht zur Konferenz "Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht" (12.-13.9.2014)
von Matthias Lippold
"Verhältnismäßigkeit im Völkerrecht" lautete der Titel der Tagung, die der Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftlerinnen und Völkerrechtswissenschaftler (AjV) und die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) am 12. und 13. September in Göttingen ausrichteten. Das Ergebnis war eine facettenreiche und kritische Betrachtung der Frage, ob und in welchen Varianten "Verhältnismäßigkeit" im Völkerrecht angekommen ist.

Dass viele spannende Diskussionen entstehen sollten, war bereits im Konferenzformat angelegt, das Nachwuchswissenschaftler und Professoren zusammenbrachte: auf jeden Vortrag folgte direkt zu diesem ein vorbereiteter Kommentar, der den Vortrag kritisch würdigte und nicht selten zusammen mit dem Vortrag die dann folgende Plenumsdiskussion inspirierte. Als Kommentatoren traten die Professoren Marc Bungenberg (Siegen), Robin Geiß (Glasgow/Potsdam), Heike Krieger (FU Berlin), Georg Nolte (HU Berlin), Andreas Paulus (Göttingen), Frank Schorkopf (Göttingen), Anja Seibert-Fohr (Göttingen), Peter-Tobias Stoll (Göttingen) und Erich Vranes (Wien) auf.
Nach einer Begrüßung durch Sebastian Ehricht im Namen des Organisationskomitees eröffnete Professor Dr. Anne Peters die Konferenz mit einem Vortrag über "Verhältnismäßigkeit als globales Verfassungsprinzip". Ihre Analyse von internationaler Recht-

So hilfreich diese Systematisierung als Einstieg in die Tagung gewesen ist, so schnell wurde in der Diskussion im Anschluss an den Vortrag und in den kommenden Referaten deutlich, dass sich viele - auch methodische - Fragen stellen, welche die Schwierigkeit illustrierten, Verhältnismäßigkeit und erst recht eine Verhältnis-
Nicht nur der erste Vortrag von Andreas Müller über die Abwägung von Menschenleben im Völkerrecht warf Fragen danach auf, wie abzuwägende Kriterien identifiziert und ihr jeweiliges Gewicht bestimmt werden können. Sind zum Beispiel Menschenrechte geeignet, die Auslegung des Prinzips der angemessenen und ausgeglichenen Nutzung im Wasserrecht beeinflussen, wie Ha Le Phan formulierte? Offene Fragen wie diese führten zur Diskussion über diejenigen, die Abwägungsentscheidungen treffen, und über ihre Legitimität, wie die Debatte nach Lars Schönwalds Vortrag über die Verhältnismäßigkeit in Investitionsschiedsverfahren zeigte. Vor dem Hintergrund, dass Verhältnismäßigkeitserwägungen auch als Rationalisierungen der Entscheidungsfindung begriffen werden können, ließe sich überlegen, sie rationaleren Wesen wie etwa Computeralgorithmen zu überlassen. Sebastian Wuschka lehnte dies in seinem Vortrag über autonom agierende Drohnen ab: es sei im humanitären Völkerrecht angelegt, dass die Abwägungsent-

Untersuchungen neuer Anwendungsbereiche für Verhältnis-
Allen, die an Antworten und weiteren Fragen interessiert sind, sei die Lektüre des bald erscheinenden Tagungsband empfohlen (nähere Informationen zum Veröffentlichungsdatum werden folgen).