Institut für Völkerrecht und Europarecht
Beschluss der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht bezüglich der bewaffneten Auseinandersetzung von Israel und Hamas
Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht hat auf seiner Sitzung am 17.11. 2023 beschlossen:
„Das Massaker, das die Hamas am 7. Oktober im Süden Israels verübt hat, und der Krieg zwischen Israel und der Hamas, der in kürzester Zeit auf beiden Seiten zu zahlreichen Toten und noch mehr Verletzten geführt hat, sind erschütternd. Der Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung. Im Einzelnen bedeutet das:
1. Das verbrecherische Massaker der Hamas ist als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.
2. Die Hamas ist verpflichtet, alle von ihr gehaltenen Geiseln bedingungslos freizulassen; bis dahin trägt sie die Verantwortung für ihr Leben, ihre Unversehrtheit und ihre Versorgung.
3. Im Rahmen seiner Selbstverteidigung ist Israel verpflichtet, seine Angriffe auf den Gazastreifen insgesamt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu halten.
4. Bei der militärischen Auseinandersetzung sind alle Seiten dazu verpflichtet, die Maßgaben des humanitären Völkerrechts zum Schutz von Zivilpersonen und geschützten Objekten, insbesondere Krankenhäusern, einzuhalten.
5. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen beide Seiten im Rahmen der Resolution 2712 (2023) des UN Sicherheitsrats, solange die bewaffneten Auseinandersetzungen andauern, längere Pausen und die Bereitstellung von Korridoren ermöglichen.
6. Nach einem Waffenstillstand muss die Bevölkerung zurückkehren können und Gaza wieder aufgebaut werden. Langfristig muss auf eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts hingewirkt werden, die mit dem Völkerrecht und insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht aller beteiligten Parteien vereinbar ist.“.
The Institute of International and European Law mourns the victims of the terrorist attacks against Israel and declares its solidarity with our friends and colleagues. We fully support and endorse their statement, as it appeared in the Verfassungsblog.
Stellenausschreibung für Korrekturkräfte - Klausur Staatsrecht III
Am Lehrstuhl für Allgemeines Völkerrecht des Instituts für Völker- und Europarecht werden für das Wintersemester 2023/2024 für die Korrektur von Klausuren im Rahmen der Vorlesung Staatsrecht III mehrere Korrekturkräfte gesucht. Die Klausur findet am 12.02.2024 statt. Einzelheiten finden Sie hier. Bewerbungsfrist ist der 20. Januar 2024.
Stellenausschreibung für Korrekturkräfte - Widerholungsklausur Staatsrecht II
Am Lehrstuhl für Allgemeines Völkerrecht des Instituts für Völker- und Europarecht werden für das Wintersemester 2023/2024 für die Korrektur von Klausuren im Rahmen der Vorlesung Staatsrecht II mehrere Korrekturkräfte gesucht. Die Klausur findet am 20.01.2024 statt. Einzelheiten finden Sie hier. Bewerbungsfrist ist der 15. Dezember 2023.
Das Institut für Völkerrecht und Europarecht trauert um Dietrich Rauschning.

Seiner Familie, insbesondere seiner Frau Inge, gilt unser ganzes Mitgefühl. Sein Eintreten für Freiheit und Demokratie sowie für Frieden durch Recht bleiben uns Auftrag und Verpflichtung.
In tiefer Trauer
Andreas Paulus, auch im Namen der Kollegen Frank Schorkopf und Peter-Tobias Stoll
Göttinger Ehrendoktor und Ehrenbürger Thomas Buergenthal gestorben.
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter-Tobias Stoll erhält Ehrendoktorwürde der Eötvös Loránd Universität Budapest


Die Eötvös Loránd Universität Budapest hat die beiden Göttinger Rechtswissenschaftler Professoren Martin Ahrens und Peter-Tobias Stoll mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Die Ehrung wurde am 388. Gründungstag der Universität am 14. Mai, dem sog. Pázmáni-Tag, vollzogen. Mit der Ehrung würdigt die Universität langjährige Beiträge in Forschung und Lehre und zur Zusammenarbeit der beiden juristischen Fakultäten. Kern dieser Kooperation ist das von Professor Ahrens geleitete und vom DAAD geförderte langjährige Projekt „Deutsche Rechtsschule Budapest“. Es sieht ein regelmäßiges Studienprogramm von Mitgliedern der Göttinger Fakultät in Budapest vor. Daneben dienen Forschungskolloquien zwischen beiden Fakultäten der Forschung in der Rechtsvergleichung. Im Rahmen der europäischen Universitätskooperation, u.a. in der sogenannten Coimbra-Gruppe hat Prof. Stoll mehrfach Tagungen in Budapest und Göttingen initiiert, in denen unter anderem Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des Investitionsschutzes behandelt wurden. In ihren jeweiligen Fächern, dem Zivilverfahrensrecht und im Völkerrecht kooperieren beide mit der Budapester Fakultät im Bereich der Doktorandenausbildung und bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Prof. Ahrens gehört auch dem Herausgeberbeirat der „Annales“ der Budapester Fakultät an.
Prof. Dr. Andreas Paulus zum stellvertretenden Mitglied der Venedig-Kommision berufen.

Göttinger Team gewinnt Schriftsatz-Kategorie bei Weltmeisterschaften.
Nachdem das Göttinger Team bei der diesjährigen Austragung des Philip C. Jessup International Law Moot Courts im Rahmen der deutschen Qualifikationsrunde die Preise für „Besten Beklagtenschriftsatz“ und „Beste Schriftsätze gesamt“ gewinnen konnte, wurden die Schriftsätze bei den internationalen Ausscheidungsrunden in Washington D.C. erneut bewertet. Im Rahmen der schriftlichen Wertung wird hierbei besonders auf eine stichhaltige juristische Analyse der wesentlichen Probleme des Falls, ihre sinnvolle Darstellung und den Schreibstil abgestellt. In englischer Sprache forschte das Team über einen Zeitraum von fünf Monaten zu den Voraussetzungen eines Angriffskrieges, der Reichweite des staatlichen Selbstverteidigungsrechts, dem Beschuss ziviler Infrastruktur im bewaffneten Konflikt, dem Umgang mit Kriegsgefangenen, Sanktionen durch Drittstaaten und dem Umweltvölkerrecht. Das Göttinger Team bestehend aus Sarah-Jane Messerschmidt, Zia Wendt und Maximilian Mitter als Teilnehmer sowie Yoke Schürmer, Julius Nippert und Nils Schlüter als Coaches wurde nach den Erfolgen in Deutschland auch international geehrt und gewann den Weltmeistertitel in der Kategorie „Beste Schriftsätze National und International gesamt“. In der mehr als 60-jährigen Geschichte des „Jessup Moot Courts“ wurde eine vergleichbare Platzierung deutscher Teams nur 1984, 1999 und 2013 erreicht.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel des Göttinger Tageblatts, hier.

(Mit dem Göttinger Team freut sich Prof. Dr. Andreas Paulus, Direktor des Instituts für Völkerrecht und Europarecht, über das erfolgreiche Abschneiden.)
38. Zweijahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht

Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht wird vom 15. – 17. März anlässlich ihrer 38. Zweijahrestagung zum Thema „Koloniale Kontinuitäten im internationalen Recht“ zu Gast an der Georg-August-Universität Göttingen sein. Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht hat als Ziel die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit. Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren stattfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht. Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein. Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française pour le droit international.
Auf der Tagungswebsite finden Sie weitere Informationen. Das Programm inklusive Ortsbeschreibung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an der Tagung den Mitgliedern der Gesellschaft vorbehalten ist.
Seminarankündigung zum Thema "EU Policy and Legal Approaches addressing Global Deforestation"
12.01.2023
Dr. Yilly Vanessa Pacheco bietet im Sommersemester 2023 ein Seminar zum Thema "EU Policy and Legal Approaches addressing Global Deforestation" an. Das Seminar wird die aktuellen Entwicklungen und neuen politischen Ansätze zu Handel und Nachhaltigkeit in der EU diskutieren, die darauf abzielen, die globale Entwaldung und die Zerstörung von Ökosystemen zu stoppen. Im Mittelpunkt stehen die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte, die Reform der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den EU-Handelsabkommen, die Einbeziehung von Wäldern in nachhaltige Finanzierungen und die EU-Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflicht im Bereich Umwelt und Menschenrechte. Die Vorbesprechungen finden am 30. Januar 2023 um 18:30 Uhr und am 17. April 2023 um 9:30 Uhr jeweils hybrid statt. Das Seminar richtet sich an Studierende der juristischen Fakultät, Erasmus-Austauschstudierende und Masterstudierende verwandter Fakultäten und Studiengänge. Weitere Informationen zum Seminar und zur Bewerbung finden Sie hier.
»Putin missbraucht das Völkerrecht« — Interview mit Prof. Dr. Andreas Paulus, RiBVerfG a.D.
01.09.2022

Ende der regelbasierten Weltordnung? Völkerrecht und Europarecht nach der Zeitenwende — Vortrag von Prof. Dr. Andreas Paulus, RiBVerfG a.D.
07.07.2022

Fakultät gratuliert zum Ausscheiden von Richter des BVerfG a.D. Paulus aus dem Amt
07.06.2022
Die zwölf Jahre im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts vergingen wie im Fluge: Prof. Dr. Andreas Paulus, Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht an der Fakultät, erhielt am 3. Juni 2022 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Ablauf seiner Amtszeit und Wahl eines Nachfolgers seine Entlassungsurkunde. Der Bundespräsident verband den Formalakt mit einer hohen Ehrung: Prof. Dr. Andreas Paulus bekam das große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband verliehen. Mindestens ebenso bemerkenswert: Die pointierte und kundige Würdigung des Wirkens von Prof. Dr. Andreas Paulus durch den Bundespräsidenten, der die markanten Entscheidungen der Amtszeit herausarbeitet ( hier zu finden).
Prof. Dr. Andreas Paulus war während seiner Karlsruher Zeit auch in Göttingen immer präsent – in der Lehre, in der Forschung und mit Rat und Tat in allen grundsätzlichen Fragen der Fakultät. Dafür gebührt ihm großer Dank. Nun kehrt er mit voller Arbeitskraft an seine alma mater zurück. Die Fakultät freut sich auf seine Reflexionen der Karlsruher Erfahrungen, seine nun wieder intensivere Beschäftigung mit Völkerrechtsfragen, vor allem aber auf seine inspirierende und „ansteckende“ wissenschaftliche Neugierde und Begeisterungsfähigkeit.
(Quelle: Website der Juristischen Fakultät)
Die Europäische Bürgerinitiative: direkte Demokratie in der EU
30.05.2022
Seit zehn Jahren können europäische Bürgerinnen ihre Anliegen mit der Europäischen Bürgerinneninitiative zu Gehör bringen. "Ein wichtiges und noch weit unterschätztes Instrument direkter Partizipation" meint Dr. Yilly Pacheco vom Institut für Völkerrecht und Europarecht. Sie wird am 2. Juni in Brüssel Ergebnisse aus einem EU Forschungsprojekt vorstellen. Die Veranstaltung zum 10. Jahrestag, an der auch Staatsministerin Anna Lührmann vom Auswärtigen Amt teilnimmt, wird vom EU-Ausschuss für Wirtschaft und Soziales mit der Bertelsmann-Stiftung organisiert. Pacheco stellt dort die Ergebnisse eines EU-Projekts vor, an dem auch die Universitäten Coimbra (Portugal), Vigo (Spanien) und Iasi (Rumänien) beteiligt sind. Weitere Informationen finden sich hier.
Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine / Statement on the Russian attack on Ukraine
Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) haben heute die folgende Erklärung zum russischen Angriff auf die Ukraine veröffentlicht.
Dieser Stellungnahme hat sich das Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenvereinigung angeschlossen.
Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht erklären:
Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet alle Mitglieder, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt zu unterlassen (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta). Der bewaffnete Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verletzt dieses grundlegende Prinzip des Völkerrechts, auf dem die gegenwärtige internationale Ordnung beruht. Die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht fördert die Forschung, Lehre und Rechtsgestaltung im Bereich des Völkerrechts. Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven. Russland ist verpflichtet, weitere militärische Gewalt zu unterlassen, sich aus dem Staatsgebiet der Ukraine zurückzuziehen und sich gemeinsam mit der Ukraine um eine friedliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen. Alle Staaten sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die schwerwiegende Verletzung des Gewaltverbots als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden.
Statement of the Board and the Council of the German Society of International Law:
The Charter of the United Nations obliges all Member States to refrain in their international relations from the use of force against the territorial integrity or political independence of another state (Art. 2(4) of UN-Charter). The armed attack by the Russian Federation against Ukraine violates this fundamental principle of international law upon which the current international order is based. The German Society of International Law promotes research, teaching, and drafting in the field of public international law. We insist that the language of public international law is being deliberately misused by Russia in order to advance legal allegations which are juridically untenable. We call upon all states and international actors to expose these sham arguments. Russia has a duty to refrain from any further use of military force, to withdraw its forces from the territory of Ukraine and to seek a peaceful settlement of this dispute together with Ukraine. All states are obligated to cooperate to bring to an end through lawful means this serious breach of the prohibition against the use of force, which is a peremptory norm of general international law.
24. Februar 2022 / 24 February 2022
Prof. Dr. Dr. h.c. Anne Peters
Vorsitzende der DGIR / Chairwoman of the DGIR
Erasmus+ Project “European Citizens' Initiative: A Tool for Engagement and Active Citizenship. ECI: From A to Z”
The Department for International Economic and Environmental Law (Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll) is looking for 20 students interested in a dynamic and collaborative project with other universities across Europe about the European Citizens' Initiative. The project “ECI: From A to Z” aims to develop skills of bachelor, Staatsexamen, and master students to co-construct, create, and launch their own citizens’ initiatives. The selected students will engage in an international experience with tutors, professors, and fellow participants from the universities of Coimbra (Portugal), Vigo (Spain), and Iasi (Romania). Recognition of ECTS credits is possible as Studium generale. Students from the Law Faculty will obtain a foreign language certificate (Fremdsprachennachweis).
To apply, please, send us your CV and a motivation letter (max 2 pages) in PDF format to agata.daszko@jura.uni-goettingen.de and y.pacheco@jura.uni-goettingen.de. Deadline: 31 March 2022. For more information, click here.
A Post-WTO International Legal Order - Buchvorstellung

Meredith Kolsky Lewis, Junji Nakagawa, Rostam J. Neuwirth, Colin B. Picker, Peter-Tobias Stoll (eds), A Post-WTO International Legal Order - Utopian, Dystopian and Other Scenarios, Springer (Cham), 2020.
In sechzehn Beträgen skizzieren die Autoren von „A Post-WTO Legal Order - Utopian, Dystopian and Other Scenarios" die Zukunft der Welthandelsordnung im Hinblick auf die Krise de Welthandelsorganisation (WTO). Die Buchvorstellung findet am 9. Dezember 2021, 12:00 (CET) statt. Die Registrierung zur Teilnahme an der Online-Buchvorstellung ist hier möglich. In der Buchvorstellung präsentieren und diskutieren einige Autoren ihre Beiträge im Kontext aktueller Entwicklungen.
Festvortrag von Professor Paulus bei der Akademischen Jahresfeier der Georg-August-Universität
Auf Einladung des Präsidenten der Georg-August-Universität Göttingen, Prof. Dr. Metin Tolan, hält Professor Paulus einen Festvortrag mit dem Titel ,,Was ist und wozu dient die Wissenschaftsfreiheit?", und zwar am Freitag, den 10. Dezember 2021 um 18 Uhr in der Aula am Wilhelmsplatz und per Livestream über www.uni-goettingen.de/jahresfeier. Das Programm kann hier eingesehen werden.
Veröffentlichung der neuen Auflage des Staatsrecht III Examinatoriums
Die 2. Auflage des Examinatoriums zum Staatsrecht III (Bezüge des Grundgesetzes zu Völker- und Europarecht) ist endlich erschienen. In den vierzehn examenstypischen Fällen wird alles behandelt, was Pflichtfachstudierende zu den Bezügen des nationalen deutschen Rechts zum Völker- und Europarecht wissen müssen.
Symposium anlässlich des 90. Geburtstags von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dietrich Rauschning
Am Samstag, den 23. Oktober, fand unter dem Titel „[E]s ist das Wesen des Rechtsstaats, daß seine Organe und Ämter das Recht – das Völkerrecht – befolgen.“ ein Symposium zu Ehren von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dietrich Rauschning, Emeritus und langjährigem Inhaber des Lehrstuhls für allgemeines Völkerrecht, statt. Das Symposion wurde vom Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen in Zusammenarbeit mit dem Göttinger Verein zur Förderung des internationalen Rechts e.V. organisiert.
Prof. Rauschnings tiefe Verbundenheit zu seinem Geburtsort Kaliningrad, dem damaligen Königsberg, und der dortigen Immanuel-Kant-Universität fand seinen Ausdruck in der Teilnahme mehrerer russischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Anknüpfend an Prof. Rauschnings titelgebende Kommentierung zu Artikel 59 des Grundgesetzes widmeten sich drei Panels der Durchsetzung des Völker- und Europarechts.
Seminar "EU trade policy and sustainable development" (Prof. Stoll): Anmeldung noch möglich
15.10.2021
Im Seminar "EU trade policy and sustainable development" von Prof. Stoll findet eine weitere Vorbesprechung am 26. Oktober um 18:00 statt. Die Anmeldung ist bis dahin noch möglich. Alle Informationen zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie hier.
Studie über mögliches Handelsabkommen zwischen EU und Afrika
25.06.2021

Wäre es für die EU sinnvoll, mit der neu gegründeten Panafrikanischen Freihandelszone und ihren Mitgliedern ein Handelsabkommen zu schließen? Wie müßte es aussehen und welche Schritte führen dorthin? In einer interdisziplinären Studie der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) sehen Prof. Stoll und Malte Gutt vom Institut und Prof. Bernhard Brümmer und Dr. Bernhard Dalheimer vom Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung für ein solches Abkommen durchaus ein Potential. Das Abkommen und seine Vorbereitung und Verhandlung muss den Besonderheiten der afrikanisch-europäischen Wirtschaftsbeziehungen und den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen. Die Studie kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Studie über extraterritoriale Sanktionen für das Europäische Parlament
22.03.2021
Wirtschaftssanktionen sind ein fester Bestandteil der Außenpolitik und zeigen in Einzelfällen durchaus Wirkung. Ihre Ausdehnung auf unbeteiligte Unternehmen und Drittstaaten bzw. die EU oder ihre Mitgliedstaaten ist schädlich und rechtlich höchst problematisch. Für den Handelsausschuss des Europäischen Parlaments zeigen Prof. Stoll, Prof. Blockmans (Leiden/Brüssel), Dr. Hagemejer (Warschau) und Prof. Maurer (Innsbruck) auf, wie sich die EU dagegen schützen kann. Titel der Studie ist "Extraterritorial sanctions on trade and investments and European responses". Sie kann hier heruntergeladen werden.
Starker Göttinger Auftritt bei den National Rounds der Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition 2021

Einmal jährlich treffen sich Jura-Studenten aus ganz Deutschland, um beim Philip C. Jessup Moot Court einen fiktiven Fall vor dem IGH zu verhandeln. Bei den zum ersten Mal digitalen German National Rounds 2021, welche die Universität Nürnberg-Erlangen veranstaltete, zeigte das Göttinger Team einen ganz starken Auftritt. Nachdem das Team in der Vorrunde gegen die Teams von Vorjahressieger Bucerius Law School, München, Kiel und Nürnberg-Erlangen antrat, erreichte es souverän die Hauptrunde. Dort konnte man zunächst noch die Freie Universität Berlin eliminieren, bevor in einem hochklassigen Halbfinale das spätere Siegerteam von der Hertie School of Governance aus Berlin knapp die Überhand behielt. Die Enttäuschung über die Niederlage wich jedoch schnell großer Freude: Die Göttinger Auswahl konnte einen dritten Platz in der Endwertung erkämpfen. Ferner wurde Michel Schütt zum zweitbesten Redner des Turniers nach herausragenden Leistungen in der Vorrunde gekürt. Die Basis für das gute Abschneiden war bereits mit den Schriftsätzen im November und Dezember 2020 gelegt worden. Am Ende stand das beste Ergebnis eines Göttinger Teams aller Zeiten bei den National Rounds fest. Das Göttinger Tageblatt hat einen Artikel zum Erfolg des Teams veröffentlicht. Nach den National Rounds stehen nun bereits ab dem 9. März die Weltmeisterschaften an. Im diesjährigen digitalen Format werden über 600 Universitäten aus aller Welt teilnehmen. Das Göttinger Team blickt diesen bereits optimistisch entgegen und hofft dort an die jüngsten Erfolge anknüpfen zu können, sowie in die internationalen K.O.-Runden einziehen zu können.
Ganz unter dem Schein der Covid-19 Pandemie drehte der Sachverhalt sich in diesem Jahr unter anderem um die Rechtmäßigkeit von Einreisebeschränkungen und daraus resultierenden staatlichen Entschädigungsansprüche. Zudem ging es um Asylrechte für Whistleblower, Fragen der Zulässigkeit von Klagen und Zuständigkeit des IGH im Lichte des „Connally-Vorbehalts“ und einen undurchsichtigen Flugzeugabschuss im Rahmen des staatlichen Selbstverteidigungsrechts gegen Terroristen. Dieser fiktive Streit wird von den Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag adressiert.
Seit Juli 2020 bereitete sich das Göttinger Team um Isabel Kaiser, Till Koch, Julius Nippert und Michel Schütt ganz im Rahmen der Corona-Vorschriften auf den Wettbewerb vor. Als Coaches dienten die ehemaligen Teilnehmer Jakob Wagner-Douglas und Nils Schlüter.
Das Team dankt allen Mitarbeiter*innen des Instituts für Völker- und Europarecht, die jederzeit mit Rat und Tat zur Stelle waren.
Emeritus des Instituts für Völker- und Europarecht Rauschning feiert 90. Geburtstag
Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Dietrich Rauschning war von 1970 bis 1999 Lehrstuhlinhaber für allgemeines Völkerrecht und Direktor des damaligen Instituts für Völkerrecht. In dieser Zeit und darüber hinaus hat er die Völkerrechtslehre in Göttingen geprägt. Darüber hinaus war er nach der Wiedervereinigung Gründungsdekan der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter der Menschenrechtskammer für Bosnien und Herzegowina. Er wurde von den Universitäten in Kaliningrad und Halle-Wittenberg mit einem Ehrendoktor geehrt. Prof. Rauschning blieb auch nach seiner Emeritierung aktiv und engagierte sich besonders für den Austausch mit der Universität Kaliningrad. Das Institut dankt ihm für seine fortbestehende Verbundenheit und gratuliert ihm herzlich zu seinem 90. Geburtstag. Das Göttinger Tageblatt hat anlässlich seines Geburtstages einen Artikel über den Werdegang von Prof. Dr. Rauschning veröffentlicht.
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Prof. Dr. Georg Nolte wurde am Donnerstag, dem 12.11.20 von Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Sicherheitsrat zum Richter am Internationalen Gerichtshof (IGH) gewählt. Seine Amtszeit wird 9 Jahre betragen. Prof. Nolte hatte von Oktober 1999 bis Dezember 2004 die Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Göttingen inne. Das Institut für Völker- und Europarecht und die Universität Göttingen gratulieren ihm sehr herzlich.