Welche Aufgaben erfüllt die GFA?

Die GFA sorgt für die Entwicklung, Pflege und Sicherung von Standards für Zugangsvoraussetzungen sowie die Betreuung der Auswahl- und Prüfungsverfahren in der Promotionsausbildung der Agrar- und Forstwissenschaften.

Seit dem 1.10.2015 ist die Graduiertenschule im Aufbau und kann noch nicht alle an sie gestellten Aufgaben in vollem Umfang übernehmen. Die GFA übernimmt derzeit folgende Aufgaben (§2 der GFA-Ordnung):


  • Beratung Promovierender und Promotionsbetreuender in nicht wissenschaftlich-inhaltlichen Fragen,
  • Gewährleistung eines Betreuungsverhältnisses zwischen Promovierenden und Betreuenden, das auf Grundlage der Rechtsvorschriften die Rechte und Pflichten aller Beteiligten garantiert insbesondere durch den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung,
  • Informationsbereitstellung zu Promotionsmöglichkeiten im Bereich der Agrar- und Forstwissenschaften und Aktivitäten der GFA.
  • Organisation von Veranstaltungen zur Vermittlung von Methodenkompetenz und Schlüsselqualifikationen sowie zur Berufseinmündung,
  • Förderung guter wissenschaftlicher Praxis,
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Promovierenden und Betreuenden,
  • Unterstützung und Anregung von Initiativen der beteiligten Fakultäten zur Einwerbung von Drittmitteln (insbesondere bei Graduiertenkollegs, Promotionsprogrammen und Promotionsstudiengängen), Unterstützung beim Entwurf entsprechender Anträge,
  • Vergabe von Reisekostenbeiträgen und anderen Förderungen nach Maßgabe vorhandener Mittel,
  • Vergabe von Übergangsstipendien,
  • Förderung von Auslandskontakten und -aufenthalten, Angebote zur außerfachlichen Qualifizierung und Integration ausländischer Promovierender,
  • Mitwirkung an der Alumni-Arbeit,
  • Förderung von Gleichstellung, Diversität und Familienfreundlichkeit,
  • Prüfungsverwaltung, sofern diese nicht durch einzelne Promotionsprogramme oder Trägerfakultäten wahrgenommen wird.