Förderungen aus den Gleichstellungsmitteln der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät fördert die Familienfreundlichkeit und unterstützt daher die Forschungstätigkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch Zuschüsse aus den Gleichstellungsmitteln der Fakultät.

Auf Antrag kann bei der Fakultät ein Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Kind (ergänzend zur Förderung des Familienservices) beantragt werden, wenn dieses bei einer Forschungs- oder Konferenzreise mitgenommen wird. Der Zuschuss soll insgesamt 1.000 Euro pro Fakultätsmitglied pro Jahr nicht überschreiten.

Darüber hinaus kann mit dem Ziel der Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen) ein Zuschuss zu Dienst- und Forschungsreisen, insbesondere Auslandsreisen, beantragt werden. Über die die Höhe solch eines Zuschusses wird jeweils fallbezogen durch das Dekanat im Einvernehmen mit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten entschieden.

Die Gleichstellungsmittel der Fakultät sind begrenzt. Eine Förderung ist daher nur möglich, solange Mittel vorhanden sind.