I. Historische Grundlagen des Rechts


(1) Römische Rechtsgeschichte I: Antike Rechtsgeschichte
Die Vorlesung legt den Schwerpunkt auf die historische Einbettung des römischen Rechts in die antike Lebenswelt, so wie wir sie aus den Quellen, die uns überliefert sind, rekonstruieren können. Sie nimmt wichtige Lebensbereiche und ihre rechtliche Regelung in den Blick, etwa den Umgang mit Sklaven, die Rechtsstellung von Ehefrauen und Hauskindern innerhalb des römischen Familienverbands, aber auch Fragen des römischen Strafrechts und der verwaltungsrechtlichen Organisation des Imperium Romanum.

(2) Römische Rechtsgeschichte II: Rezeptionsgeschichte
Die Vorlesung betont die dogmatische Bedeutung des römischen Rechts. Sie nimmt auch die Entstehung des juristischen Expertenstandes in den Blick. Die Veranstaltung erläutert, wie sich historische Epochen auf das Römische Recht für ihre eigenen Herausforderungen bezogen haben. Anhand dogmatischer Figuren und Rechtsinstitute, etwa Eigentum, Vertrag und Ehe, wird untersucht, wie sich die Gestalt dessen, was eine bestimmte Zeit als Römisches Recht bezeichnet, zeitgebunden verändert hat.

(3) Deutsche Rechtsgeschichte I: Rechtsgeschichte des Mittelalters
Die Vorlesung beginnt mit einer einschneidenden Zäsur: der Neuordnung Europas im Übergang von der Spätantike zum Mittelalter und der Christianisierung der Gebiete nördlich der Alpen. Auf den Fundamenten der nachlebenden römischrechtlichen Strukturen, des Rechts der als „Germanen“ bezeichneten Völker sowie der Wertvorstellungen der Kirche entsteht eine neue europäische Rechtskultur, deren Grundlagen und Wendemarken in der weiteren Entwicklung bis zum Ende des Mittelalters behandelt werden.

(4) Deutsche Rechtsgeschichte II: Neuere Rechtsgeschichte
Die Vorlesung schließt zwar zeitlich an die „Rechtsgeschichte des Mittel-alters“ an, beginnt aber erneut mit einer Zäsur: Die Reichsreform, die Reformation und vor allem die praktische Rezeption des gelehrten Rechts bedingen einen rechtlichen „Verdichtungsprozess“, der ebenso wie die einsetzende Professionalisierung der Rechtspflege bis heute unser Recht prägt. Weitere Schwerpunkte der Vorlesung bilden die in Folge der Aufklärung erlassenen europäischen Kodifikationen, die „Historisierung“ und „Nationalisierung“ des Rechts im 19. Jahrhundert und die Zäsuren in der Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts.

(5) Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
Die für die Schwerpunktbereiche 1 und 3 konzipierte Vorlesung behandelt die Entwicklung des Privatrechts seit „Bologna“. Im Mittelpunkt stehen die mit dem Rechts- und Sprachtransfer des gelehrten Rechts verbundenen praktischen Probleme der frühneuzeitlichen Rechtspflege sowie die Verwissenschaftlichung des Privatrechts als gesamteuropäisches Phänomen. Aus der Privatrechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts wird vor allem die Historische Rechtsschule und die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des BGB dargestellt.

(6) Juristische Zeitgeschichte (Kolloquium)
Das Kolloquium beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Kontinuitäten und Zäsuren anhand der Systembrüche 1933, 1945 und 1990: Wie erfolgte die „Nazifizierung“ deutscher Juristen nach 1933 und wie ihre Entnazifizierung nach 1945? Welche Spuren hat der NS-Muttermythos im Recht der BRD trotz postulierter Gleichberechtigung der Geschlechter hinterlassen? Wie gingen deutsche Strafgerichte einerseits mit dem Jus-tizunrecht des „Dritten Reichs“ und andererseits mit dem der DDR um?

(7) Fälle und Fallgeschichten (Kolloquium)
Das Kolloquium richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, die sich für Grundlagenfragen und dogmatische Fragestellungen gleicher-maßen interessieren. Die Veranstaltung geht nicht von der (Gesetzes-)Regel, sondern vom Fall aus. Die Themen variieren abhängig von der Veranstaltungsankündigung: Während in einem Semester „Klassiker“ höchstrichterlicher Entscheidungen analysiert werden, wird es ein ande-res Mal um bekannte „Fälle“ in Film und Literatur gehen.

(8) Rechtshistorische Themenveranstaltung
Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats stärkt die Veranstaltung intra- und interdisziplinäre Perspektiven in der Lehre des Schwerpunktbereichs 1. Ausgangspunkt sind aktuelle Themenfelder mit rechtlichem Bezug (Sexualität, Migration oder Finanzkrise u.a.m.). Abhängig von der Ankündigung werden Dozentinnen und Dozenten aus der Rechtswissenschaft und/oder anderen Disziplinen die Themen aus ihrer fachlichen Perspektive behandeln und mit den teilnehmenden Studie-renden und Kolleginnen und Kollegen diskutieren.