Institut für Grundlagen des Rechts
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Das Institut für Grundlagen des Rechts erforscht die historischen, philosophischen und rechtsvergleichenden Grundlagen des Rechts. Es wurde im Jahre 2006 als Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung gegründet, im Jahre 2018 umbenannt und ist in vier Abteilungen gegliedert:
Abteilung für Römisches und Gemeines Recht
Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht
Abteilung für Rechts- und Sozialphilosophie
Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht