Forschungsschwerpunkte


Das Institut für Grundlagen des Rechts erforscht die historischen, philosophischen und rechtsvergleichenden Grundlagen des Rechts. Es wurde im Jahre 2006 als Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung gegründet, im Jahre 2018 umbenannt und ist in vier Abteilungen mit ihren entsprechenden Schwerpunkten gegliedert:


Abteilung für Römisches und Gemeines Recht
Besondere Forschungsschwerpunkte der Abteilung für Römisches und Gemeines Recht bilden die Geschichte des römischen Rechts in kulturwissenschaftlicher Perspektive, Legal Gender Studies, Law & Literature sowie die neuere Privatrechtsgeschichte, insbesondere die Kodifikationsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Im geltenden Recht gilt dem Erb- und Familienrecht in dogmatischer, europäischer und historischer Perspektive besondere Aufmerksamkeit.


Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht
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Abteilung für Rechts- und Sozialphilosophie
Forschungsschwerpunkte: Rechts- und Sozialphilosophie mit ihrer Einbettung in die praktische und allgemeine Philosophie, verschiedene Anwendungen, etwa Menschenwürde, Gerechtigkeit, Freiheit, Demokratie, Sterbehilfe usw.
Selbständige Veröffentlichungen: Deskription, Evaluation, Präskription, Berlin 1993; Ökologische Ethik, Reinbek 1996; Rechtsethik, München 2001, 2011²; Rechtsphilosophie (Alber Texte als Hrsg.), Freiburg 2002, 20102; Concepts in Law (hrsg. m. J. Hage), Heidelberg 2009; Menschenwürde, Recht und Staat bei Kant. Fünf Untersuchungen, Paderborn 2009; Normative Ethik, Berlin 2010; Suche nach Einsicht. Über Aufgabe und Wert der Philosophie, Hamburg 2010 (russ. Übersetzung 2016, italienische. Übers. 2021); Rechtsphilosophie. Eine Einführung (Beck-Wissen), München 2013 ; Normativer Individualismus in Ethik, Politik und Recht (hg. m. L. Kähler), Tübingen 2014; Moralischer Realismus? (als Hrsg.), Münster 2015; Menschenwürde (Beck-Wissen), München 2016.


Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht
Die Abteilung für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht ist hervorgegangen aus dem Institut für Allgemeine Staatslehre und betreibt Grundlagenforschung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Warum haben diese Politischen Wissenschaften überhaupt einen Ort an der Juristischen Fakultät? Öffentliches Recht und Politik sind nicht zwei Sachgebiete, die sich hier und da konflikthaft treffen. Recht ist vielmehr politisch, und politisches Handeln ist rechtlich geformt. Die Analyse der Entstehung, Funktionsweise und Veränderung dieser Konstellation von Recht und Politik versteht sich dabei auch als kritische Beschäftigung mit der Anwendung des geltenden Rechts. Die Forschungsschwerpunkte der Abteilung erstrecken sich auf eine an Institutionen interessierte politische Theorie, auf die Verfassungsgeschichte und den Verfassungsvergleich sowie die politische Ideengeschichte des Öffentlichen Rechts.