Familiennachzug

Einreise

Ehepartner*innen und Kinder, die Staatsangehörige von Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz sind, können Sie ohne Einschränkungen nach Deutschland begleiten.

Sind Ihr*e Ehepartner*in und Ihre Kinder nicht Staatsangehörige von Ländern der EU, des EWR oder der Schweiz sind, prüfen Sie anhand der Übersicht Visumspflicht, ob Ihre Familienmitglieder für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen. Informationen zu den Voraussetzungen für das Visum finden Sie bei den Deutschen Auslandsvertretungen. Wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat, in deren Zuständigkeitsbereich Sie aktuell leben.

Für ein Visum müssen Sie nachweisen, dass für alle Familienmitglieder ausreichende finanzielle Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts, ausreichender Wohnraum und eine ausreichende Krankenversicherung vorliegen. In bestimmten Fällen müssen nachziehende Ehepartner*innen Deutschkenntnisse auf einfachem Niveau nachweisen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erwerbsarbeit begleitender/nachziehender Ehepartner*innen

Wenn Ihr Visum bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis Erwerbsarbeit gestattet, darf in der Regel auch Ihr*e Ehepartner*in in Deutschland eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Weitere Informationen gibt die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde vor Ort.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Welcome Centre

Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen

E-Mail: welcome@uni-goettingen.de

Das Team des Welcome Centre
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